Praktikumsprämie Handwerk
Im Handwerk fehlen Nachwuchskräfte. Das Land Sachsen-Anhalt fördert deshalb mit der Praktikumsprämie Schülerinnen und Schüler im Land, die in den Schulferien Praktika in entsprechenden Betrieben machen.
- An wen richtet sich die Praktikumsprämie?
- Wie hoch ist die Praktikumsprämie?
- Ab wann gibt es die Praktikumsprämie?
- Worauf ist bei der Auswahl des Praktikumsbetriebs zu achten?
- Wer kann die Praktikumsprämie beantragen?
- Worauf ist beim Antrag für die Praktikumsprämie zu achten?
- Wo gibt es die nötigen Unterlagen und Beratung?
An wen richtet sich die Praktikumsprämie?
Die Praktikumsprämie richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die mindestens 15 Jahre alt sind, in Sachsen-Anhalt leben und an einer Sekundarschule, einer Gesamtschule, einer Gemeinschaftsschule, einer Förderschule oder einem Gymnasium lernen.
Wie hoch ist die Praktikumsprämie?
Die Praktikumsprämie in Sachsen-Anhalt beträgt 120 Euro pro Praktikumswoche. Gefördert werden maximal vier Praktikumswochen pro Jahr mit insgesamt 480 Euro.
Ab wann gibt es die Praktikumsprämie?
Damit die Praktikumsprämie gezahlt wird, müssen Schülerinnen und Schüler mindestens eine volle Woche in einem Handwerksunternehmen absolvieren.
Worauf ist bei der Auswahl des Praktikumsbetriebs zu achten?
Um die Praktikumsprämie beantragen zu können, muss ein Praktikum in einem ausbildungsberechtigen Handwerksbetrieb absolviert werden. Das Praktikum darf nur in den Ferienzeiten absolviert werden.
Ein Praktikum muss mindestens eine Woche dauern. Damit können bis zur vier Praktika pro Jahr unterstützt werden. Ein Praktikum kann aber auch vier Wochen bei demselben Betrieb gemacht werden.
Wer kann die Praktikumsprämie beantragen?
Den Antrag stellen die Schülerinnen und Schüler selbst.
Worauf ist beim Antrag für die Praktikumsprämie zu achten?
Benötigt wird dafür ein Praktikumsvertrag, in dem Name und Adresse des Handwerksbetriebs enthalten sind. Diesen Praktikumsvertrag muss die Schülerin oder der Schüler unterschreiben. Eine erziehungsberechtigte Person, wenn die Praktikantin oder der Praktikant noch nicht volljährig ist, sowie der Betriebsinhaber müssen den Vertrag ebenfalls unterschreiben. Die Unterlagen sind vor Praktikumsbeginn bei der Handwerkskammer einzureichen.
Nach Beendigung des Praktikums muss innerhalb von vier Wochen ein Arbeitszeitnachweis und ein ausgefüllter Befragungsbogen eingereicht werden. Der Arbeitszeitnachweis für das Praktikum muss vom Betrieb unterschrieben sein.
Wo gibt es die nötigen Unterlagen und Beratung?
Alle Unterlagen stellen die Handwerkskammern Halle (Saale) und Magdeburg zur Verfügung. Dafür müssen sich die Schülerinnen und Schüler spätestens 14 Tage vor dem Praktikum auf der Internetseite der Handwerkskammer Halle oder der Handwerkskammer Magdeburg registrieren. Dort gibt es auch die Kontaktdaten zu Ansprechpartnern.