Praktikumsprämie für den Bereich Landwirtschaft und bei Tierärzten
Anträge können ab sofort wieder gestellt werden.
- Wer erhält die Praktikumsprämie?
- Wie lang muss das Schülerferienpraktikum sein und wie hoch ist die Prämie?
- Welche Betriebe stehen als Praktikumsbetriebe zur Verfügung?
- Wer vermittelt den Praktikumsplatz?
- Wer beantragt die Praktikumsprämie?
- Was ist dann zu tun?
- Wann und wie wird die Praktikumsprämie ausgezahlt?
- Antragsunterlagen und Dokumente
Wer erhält die Praktikumsprämie?
Schülerinnen und Schüler ab 15 Jahre, die an einer/einem
- Sekundarschule,
- Gesamtschule,
- Gemeinschaftsschule,
- Förderschule
- Gymnasium
- berufsbildenden Schule in den Schulformen Berufsvorbereitungsjahr, einjährige Berufsfachschule ohne beruflichen Abschluss einschließlich der Berufsfachschule dual oder
- beruflichen Gymnasium
lernen.
Wie lang muss das Schülerferienpraktikum sein und wie hoch ist die Prämie?
Die Praktikumszeit muss sich über mindestens eine Woche erstrecken. Jede Schülerin und jeder Schüler kann pro Kalenderjahr die Praktikumsprämie für maximal vier Wochen erhalten – entweder für Praktika bei einem oder verschiedenen Betrieben.
Die Praktikumsprämie in Sachsen-Anhalt beträgt 120 Euro pro Praktikumswoche.
Welche Betriebe stehen als Praktikumsbetriebe zur Verfügung?
Ausbildungsbetriebe in den Grünen Berufen, in forstlichen Landesbetrieben (Dienststellen des Landeszentrums Wald und des Landesforstbetriebes) und Tierarztpraxen, die überwiegend landwirtschaftliche Nutztiere betreuen, stehen als Praktikumsbetriebe zur Verfügung. Diese müssen ihren Sitz in Sachsen-Anhalt haben und ausbildungsberechtigt sein. Die Liste mit den Praktikumsbetrieben finden Sie am Ende der Seite.
Wer vermittelt den Praktikumsplatz?
Die Schülerin / der Schüler nimmt den Kontakt mit dem Ausbildungsbetrieb selbstständig auf (telefonisch, per E-Mail, persönlich).
Wer beantragt die Praktikumsprämie?
Die Schülerin bzw. der Schüler beantragt die Prämie.
Es ist zu beachten, dass bei unter 18-jährigen Schülerinnen und Schülern auch eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter unterzeichnen muss.
Was ist dann zu tun?
Wer einen Praktikumsplatz gefunden hat, kann einen Antrag stellen.
Der Antrag ist vor Beginn des Praktikums zu stellen. Bewilligungsbehörde ist das jeweilige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF), in dessen örtlichem Zuständigkeitsbereich der Betriebssitz des Praktikumsbetriebes liegt.
Wann und wie wird die Praktikumsprämie ausgezahlt?
Spätestens 14 Tage nach Beendigung des Praktikums müssen noch folgende Dokumente beim zuständigen ALFF eingereicht werden:
- Anwesenheitsnachweis. Wichtig ist, dass das Dokument vom Praktikumsbetrieb vollständig ausgefüllt, unterschrieben und gestempelt ist.
- Schulbescheinigung oder Kopie des Schülerausweises (kann auch schon mit dem Antrag, spätestens jedoch mit dem Anwesenheitsnachweis eingereicht werden)
Nach Eingang aller Unterlagen beim zuständigen ALFF gibt es einen Zuwendungsbescheid. Dies ist die schriftliche Bewilligung der Förderung. Einen Monat später erfolgt die Auszahlung.
Antragsunterlagen und Dokumente
Hier finden Sie die Antragsunterlagen für die Praktikumsprämie im Bereich der Landwirtschaft und für Tierarztpraxen mit dem Schwerpunkt „Betreuung landwirtschaftlicher Nutztiere“:
- Antrag (pdf, barrierearm)
- Anwesenheitsnachweis (pdf, barrierearm)
- Liste der Ausbildungsstätten
- Liste der Praktikumsstätten für den Forstbereich
- Liste der Tierarztpraxen mit dem Schwerpunkt „Betreuung landwirtschaftlicher Nutztiere“
(pdf, barrierearm)
- Flyer Praktikumsprämie Grüne Berufe (pdf, nicht barrierefrei)
- Broschüre Ausbildung in den Grünen Berufen im Land Sachsen-Anhalt (pdf, nicht barrierefrei)
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen (pdf)
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Praktikumsprämie "Handwerk"
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