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Minister Sven Schulze fordert umfassenden Neustart: „Im Moment haben wir ein Stückwerk ohne Wirkung!“

Bundesratsdebatte zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz

Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Sven Schulze fordert im Bundesrat einen Neustart beim Tierhaltungskennzeichnungsgesetz. Die geplante Fristverlängerung bis März 2026 sei lediglich ein Zwischenstopp – das Gesetz selbst greife zu kurz, schaffe kaum Transparenz, aber viel Bürokratie. Schulze mahnt: „Jetzt ist die Zeit, um gemeinsam mit den Ländern ein neues, praxistaugliches Konzept für mehr Tierwohl zu entwickeln.“

Magdeburg / Berlin. Sachsen-Anhalts Wirtschafts- und Landwirtschaftsminister Sven Schulze hat sich heute im Bundesrat erneut deutlich gegen das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz ausgesprochen. In seiner Rede kritisierte er, dass die geplante Verlängerung der Übergangsfrist bis März 2026 zwar ein notwendiger, pragmatischer Schritt für die Wirtschaft sei – das Gesetz selbst aber nach wie vor untauglich bleibe.

„Das Gesetz verfehlt seine eigenen Ziele. Es bringt keine echte Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher, verursacht aber erheblichen bürokratischen Aufwand in der Landwirtschaft. Wir brauchen keinen Flickenteppich, sondern ein tragfähiges Gesamtkonzept für die Nutztierhaltung in Deutschland“, so Minister Sven Schulze.

 

Gravierende Mängel im Gesetz
Aus Sicht Sachsen-Anhalts und weiterer Länder weist das Gesetz weiterhin grundlegende Schwächen auf: Es gilt nur für Frischfleisch aus der Schweinemast und lässt andere Tierarten sowie Verarbeitungsprodukte außen vor. Anforderungen an höhere Haltungsstufen fehlen ebenso wie eine rechtssichere Definition zentraler Kriterien. Zudem sei das Gesetz nicht mit bestehenden Kennzeichnungssystemen der Wirtschaft verzahnt, so Minister Sven Schulze weiter. Eine Gleichbehandlung von in- und ausländischen Produkten sei nicht gewährleistet, eine tragfähige Finanzierung des Systemwechsels fehle.

Die Folge: „Der Vollzug liegt bei den Ländern – mit hohen Dokumentations- und Überwachungspflichten, die die Behörden überfordern. Für die Betriebe steht der bürokratische Aufwand in keinem Verhältnis zum Nutzen und widerspricht allen Anstrengungen zum Abbau unnötiger Bürokratie. Das ist nicht akzeptabel“, sagt Minister Sven Schulze.

 

Teilerfolg im Ausschuss – Zustimmung im Plenum bleibt aus
Ein Antrag Sachsen-Anhalts, das Gesetz vollständig aufzuheben, fand im Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz eine Mehrheit. Im Bundesratsplenum gab es dafür jedoch keine Mehrheit. Die inhaltlichen Kritikpunkte – etwa strukturelle Mängel, geringe Praxistauglichkeit und unverhältnismäßiger Erfüllungsaufwand – wurden jedoch breit unterstützt.

 

Verlängerte Frist – kein Fortschritt, aber Chance
Minister Sven Schulze sieht in der geplanten Verlängerung der Übergangsfrist zur verpflichtenden Kennzeichnung bis März 2026 eine Möglichkeit, um der Praxis etwas Luft zu verschaffen. „Dies kann aber eben nur ein erster Schritt sein. Wichtig ist, dass diese Zeit nun für grundlegende Reformen genutzt wird“, so Minister Sven Schulze weiter. „Diese sieben Monate ändern nichts am Kernproblem. Ohne ein schlüssiges Gesamtkonzept, das Tierwohl, Praxistauglichkeit und Finanzierung zusammendenkt, kommen wir nicht voran. Der Bund muss das Gesetz zurückziehen und mit den Ländern gemeinsam neu starten.“

Minister Sven Schulze kündigte an, sich als Sprecher der unionsgeführten Agrarressorts auch weiterhin im Rahmen der Agrarministerkonferenzen für ein wirtschaftlich tragfähiges und tierwohlorientiertes Modell der Nutztierhaltung einzusetzen – im Dialog mit der Praxis, mit Augenmaß und mit klarer Zielsetzung.

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