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Was ist Tollwut?

Tollwut, auch als "Rabies" oder "Lyssa" bezeichnet, ist eine Infektionskrankheit, die durch Lyssaviren ausgelöst wird. Das Virus wird mit dem Speichel infizierter Tiere ausgeschieden.

Die Infektionskrankheit kann bei Tieren und Menschen auftreten. In Deutschland ist Tollwut bei Tieren eine anzeigepflichtige Tierseuche.

Wo kommt Tollwut vor und welche Tiere sind betroffen?

Tollwut kommt bei Wild- und Haustieren in vielen Ländern der Welt vor - vor allem in Afrika und Asien, aber auch in Polen, Rumänien, Moldawien und in der Ukraine. Säugetiere, vor allem Fleischfresser, aber auch Vögel und Fledermäuse können sich mit dem Tollwutvirus infizieren.

Deutschland ist seit 2008 frei von der "terrestrischen" Tollwut, das heißt Tollwut kommt bei auf dem Land lebenden Tieren in Deutschland nicht mehr vor. Einzelne Nachweise gibt es bei Fledermäusen. Wurde Tollwut in den vergangenen Jahren bei Hunden in Deutschland festgestellt, handelte es sich um aus dem Ausland importierte oder mitgebrachte Hunde, die das Virus bereits in sich trugen.

Wie wird das Tollwutvirus übertragen?

Tollwutviren werden durch Bisse, vor allem von Hunden, über den Speichel übertragen. Eine Übertragung kann auch durch das Belecken offener Hautwunden erfolgen.

Wie lässt sich Tollwut bei Tieren erkennen?

Tollwut kann bei Tieren als rasende Wut oder in stiller Form auftreten. Bei der rasenden Wut treten Wesensveränderungen wie Ängstlichkeit, Unruhe, Mattigkeit, Verweigerung von Futter- und Wasseraufnahme, Schluckbeschwerden, Unterkieferlähmung (Speicheln) auf. Im späteren Verlauf sind Aggressivität und Lähmungserscheinungen symptomatisch.

 

Die stille Form der Tollwut äußert sich durch Lähmungserscheinungen, Krämpfen und plötzlichem Tod. Treten Krankheitssymptome auf, verläuft die Tollwut fast immer tödlich.

Wie können Tiere vor Tollwut geschützt werden?

Den besten Schutz gegen Tollwut bietet eine vorbeugende Impfung.

Bei Reisen ins Ausland sollten keine Tiere, insbesondere Hunde oder Katzen, aus unbekannter Herkunft mitgebracht werden. Hunde, Katzen und Frettchen dürfen nur mit einem ausreichenden Tollwut-Impfschutz nach Deutschland einreisen.

Gegen Tollwut können Tiere frühestens im Alter von zwölf Wochen geimpft werden. Bis ein wirksamer Impfschutz ausgebildet ist, dauert es weitere 21 Tage. Welpen dürfen daher frühestens im Alter von 15 Wochen nach Deutschland einreisen.

Für die Einreise von Hunden, Katzen und Frettchen aus anderen Ländern im Reiseverkehr gelten je nach Tollwutstatus des Herkunftslandes unterschiedliche tierseuchenrechtliche Bestimmungen. Dabei wird unterschieden, ob diese Tiere im Reiseverkehr ihren Besitzer begleiten oder gehandelt beziehungsweise verkauft werden. Für Einreise aus Mitgliedstaaten der EU und aus Drittländern gelten ebenfalls unterschiedliche Anforderungen.

Weitere Informationen:

Besteht durch Tollwut ein Risiko für Menschen?

Ja, Tollwut gehört zu den Zoonosen, das heißt, die Krankheit kann vom Tier auf den Menschen übertragen werden. Da die Ansteckung durch ein tollwutkrankes Tier über den Speichel erfolgt, sollte nach einem Kontakt zu einem tollwutverdächtigen Tier eine Biss- oder Kratzwunden sofort mit viel Wasser und Seife gründlich auswaschen.

Besteht bei einem betreffenden Tier ein Tollwutverdacht oder ist dieser ungeklärt, muss schnell ein Arzt aufgesucht und auf den Biss hingewiesen werden. Ohne sofortige Behandlung verläuft die Tollwut auch bei Menschen tödlich. 

Veterinärwesen, Tierschutz, Tierarznei- und Futtermittel

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt

Telefon: +49 391 567-01
E-Mail: veterinaerwesen-st(at)mw.sachsen-anhalt.de

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