Menu
menu

EU-Schulprogramm

Start der Bewerbungsrunde von interessierten Kitas sowie Grund- und Förderschulen zur Teilnahme am EU-Schulprogramm im Schuljahr 2024/2025 im Rahmen eines Losverfahrens

Sachsen-Anhalt unterstützt auch im Schuljahr 2024/2025 im Rahmen der Durchführung des EU-Schulprogramms eine gesunde Ernährung von Kindern in Kitas sowie in Grund- und Förderschulen durch eine kostenfreie Lieferung von konventionell bzw. ökologisch erzeugten Produkten (Obst, Gemüse und Milch).

Es wird allen interessierten Bildungseinrichtungen die Möglichkeit der Bewerbung gegeben.

Zur Wahrung der Gleichbehandlung bei der Verteilung der knappen zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel (EU- und Landesmittel) wird die Teilnahme der sich bewerbenden Einrichtungen im Rahmen eines - dem Antragsverfahren der Lieferanten - vorgelagerten Losverfahrens entschieden.

Vor dem Hintergrund der begrenzten Haushaltsmittel wird auf folgende Prioritätensetzung bei der Auswahl der Bewerber hingewiesen:

Priorität 1: Bewerber, die letztes Jahr nicht berücksichtigt werden konnten, werden vorrangig per Losverfahren ausgewählt (dafür stehen 80 Prozent der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bereit.)

Priorität 2: Bewerber, die neu ihr Interesse für die Teilnahme am EU-Schulprogramm bekunden (dafür stehen 20 Prozent der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bereit.)

Priorität 3: Bewerber, die letztes Jahr berücksichtigt wurden, können nur nachrangig per Losverfahren ausgewählt werden, soweit noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Die Bewerbungsrunde der Bildungseinrichtungen für eine Teilnahme am Programm über ein Losverfahren startet am 24.04.2024 und endet am 17.05.2024.

Interessierte Kitas sowie Grund- und Förderschulen können sich auf der Web-Seite des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt  (MWL) ausführlich unter dem folgenden Link: https://mwl.sachsen-anhalt.de/ministerium/foerderung/schulprogramm über die Abwicklung des Losverfahrens informieren.

Hier sind auch das auszufüllende Formular zur Bewerbung am Losverfahren sowie weitere detailliertere Informationen für die Einrichtungen ggf. bei einer Teilnahme zur Durchführung des Förderprogramms zu finden.

Bewerbungen sind schriftlich mittels des ausgefüllten Formulars „Bewerbung der Einrichtungen zur Teilnahme im Schuljahr 2024/2025“ (mit Originalunterschrift und Stempel) bis zum 17.05.2024 beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Müllnerstraße 59 in 06667 Weißenfels einzureichen.

Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die teilnehmenden Einrichtungen auf der Web-Seite zum EU-Schulprogramm des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt bis Mitte Juni 2024 bekanntgegeben.

Allgemeine Informationen zum EU-Schulprogramm

Das EU-Schulprogramm soll die gesunde Ernährung von Kindern in Kindertagesstätten ab 3 Jahren und von Schülern in den Klassen 1 bis 4 in Grund- und Förderschulen unterstützen.

Vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel erfolgt eine kostenfreie Lieferung von frischem Obst, Gemüse und/oder Milch bis zu maximal dreimal pro Schulwoche. Den am Programm teilnehmenden Einrichtungen obliegt dabei die Auswahl zwischen Schulobst und -gemüse (mindestens 100 g pro Portion je Kind) und/oder Schulmilch (250 ml pro Portion je Kind).

Zudem soll mit den begleitenden pädagogischen Maßnahmen der teilnehmenden Einrichtungen Wissen zur gesunden Ernährung, der Herkunft von Lebensmitteln und deren Wertschätzung vermittelt werden. Ohne die Durchführung dieser Maßnahmen ist eine Teilnahme der Einrichtungen nicht möglich.

Zugleich dient das Programm u. a. auch der Vermarktungs- und Absatzförderung der Lieferanten von frischem Obst, Gemüse und Milch. Sie sind Antragsteller und Empfänger der Beihilfe.

Zulassungsverfahren der Lieferanten

Nur zugelassene Lieferanten können am EU-Schulprogramm teilnehmen und mit den Schulen und Kindertagesstätten Liefervereinbarungen abschließen.

Anträge auf Zulassung als Lieferant für Schulobst und -gemüse und/oder Schulmilch können bei der zuständigen Stelle laufend gestellt werden. Zuständige Stelle ist das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd.

Wie viele Einrichtungen und Kinder nehmen derzeit am Programm teil?

Das EU-Schulprogramm wird in Sachsen-Anhalt stark nachgefragt. Aktuell nehmen im Schuljahr 2023/2024 278 Bildungseinrichtungen (99 Schulen und 179 Kindertagesstätten) am EU-Schulprogramm teil. Damit werden insgesamt 21.552 Kindern regelmäßig Zugang zu gesunden Lebensmitteln ermöglicht. Davon erhalten 14.119 Kinder Obst und Gemüse und 1.262 Kinder Milch sowie 6.171 Kinder beide Produktkomponenten.

Zum Seitenanfang

Bildungsmaterialen zur gesunden Ernährung

Hier finden Sie eine Vielzahl von Bildungsmaterialien, Aktivitäten und Anregungen, die dazu beitragen können, dieses wichtige Thema in den Unterricht zu integrieren.

 

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd (ALFF Süd)

Müllnerstraße 59
06667 Weißenfels
Telefon: +49 03443 280-0

E-Mail: Poststelle-ALFF-Sued(at)alff.mule.sachsen-anhalt.de