EU-Bienenförderung in Sachsen-Anhalt
EU-Bienenförderung in Sachsen-Anhalt in der Förderperiode 2019/2020 bis 2021/2022

Im Imkereijahr 2021/2022, mit dem Maßnahmezeitraum ab dem 1. August 2021 bis 31. Juli 2022, werden Fördermaßnahmen auf der Grundlage der Richtlinie Bienenzuchtsektor gewährt.
Antragsberechtigte sind der Imkerverband Sachsen-Anhalt e. V., die Imkervereine, die in Sachsen-Anhalt ihren Sitz haben sowie die Einzelimker, die ihren Sitz in Sachsen-Anhalt haben und ihre Bienen in Sachsen-Anhalt betreuen.
Das Antragsverfahren für das Imkereijahr 2021/2022 begann am 15. Juni 2021. Anträge können bis zum 30. April 2022 beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte eingereicht werden.
Einzelheiten dazu befinden sich im Merkblatt.
Dokumente
Voraussetzungen für die Antragstellung und die erforderlichen Formulare:
Antrag
- Antrag 2021/2022
- Anlage zum Antrag: Angebotsvergleich/Preisvergleich
- Teilnahmebescheinigung für Imker (Imkerschulung)
- Teilnahmebescheinigung Neuimker
- Nachweis über die Qualifikation zum Bienensachverständigen
- Nachweis der Bestandsimker über die Bienenhaltung
- Bescheinigung über eine zweijährige Imkerpatenschaft
- für Imkervereine: Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung des Finanzamtes
Stammdaten
- Antragstellerstammdaten (Stammdatenbogen, Anhang "Betriebsstätten", Merkblatt)
Unterlagen zur Auszahlung