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Tourismus-Förderung

Minister Sven Schulze: „Wir investieren in vielfältige und hochwertige touristische Angebote“

02.06.2023, Magdeburg – 35 / 2023

  • Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten

Magdeburg. Modern, nachhaltig, digital – so sieht der Tourismus der Zukunft in Sachsen-Anhalt aus. Und dafür hat das Tourismusministerium des Landes eine neue Förderrichtlinie auf den Weg gebracht. Antragsberechtigt sind unter anderem Landkreise, kreisfreie Städte und Gemeinden, Verbände und Vereine mit touristischer Ausrichtung, Stiftungen sowie regionale und Stadtmarketinggesellschaften. Anträge können ab sofort gestellt werden.

Wirtschafts- und Tourismusminister Sven Schulze sagt: „Die Tourismusbranche hat nach Corona nahezu zu alter Stärke zurückgefunden. Der Tourismus ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und leistet einen erheblichen Beitrag für die Entwicklung Sachsen-Anhalts. Mit der aktuellen und zukünftigen Förderung investieren wir in vielfältige und hochwertige touristische Angebote, die einen Mehrwert nicht nur für Gäste, sondern auch für Bürgerinnen und Bürger unseres Landes bieten. Außerdem tragen wir dazu bei, die Tourismuswirtschaft national wie auch international wettbewerbsfähig aufzustellen.“

Hintergrund: Das MWL unterstützt die Entwicklung des Tourismus in Sachsen-Anhalt mit einer neuen Förderrichtlinie. Förderfähig sind unter anderem touristische Marketingmaßnahmen, Vorhaben zur Digitalisierung und Vorhaben zur Steigerung der Nachhaltigkeit. Hinzu kommen Maßnahmen zur qualitativen Verbesserung und Modernisierung des touristischen Angebotes sowie Projekte zur Stärkung der touristischen Netzwerke und der fünf touristischen Regionalverbände. Die Förderquote beträgt bis zu 90 Prozent. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt. Antragsberechtigt sind unter anderem Landkreise, kreisfreie Städte und Gemeinden, Verbände und Vereine sowie gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit touristischer Ausrichtung, öffentlich-rechtliche und gemeinnützige privatrechtliche Stiftungen sowie regionale und Stadtmarketinggesellschaften.

Auch die Förderung über das Corona-Sondervermögen wird fortgesetzt. Insgesamt stehen für die Maßnahme 31 „Förderung der Tourismuswirtschaft“ bis 2025 acht Millionen Euro zur Verfügung. Mit mehr als fünf Millionen Euro konnten bereits jetzt 23 Projekte unterstützt werden. Auch hier ist die Beantragung von Mitteln weiter möglich.

Weitere Informationen zur Fördermöglichkeiten im Tourismus in Sachsen-Anhalt sowie die Richtlinie finden Sie unter https://mwl.sachsen-anhalt.de/tourismus/foerderung.

 

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Kontakt

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation
Hasselbachstr. 4
39104 Magdeburg

Tel.: +49 391 567-4316
presse(at)mw.sachsen-anhalt.de