Die Landeskartellbehörde des Landes Sachsen-Anhalt schützt den Wettbewerb und überwacht die Einhaltung des Kartellrechts.
Freier und fairer Wettbewerb ist eine wichtige Grundlage der Sozialen Marktwirtschaft. Wettbewerbspolitik zielt darauf ab, den Wettbewerb als Institution zu schützen. Im Interesse der Verbraucher und der Unternehmen stellt sie sicher, dass Marktteilnehmer fair miteinander konkurrieren und schädliche Auswirkungen von Kartellen und anderen Wettbewerbsbeschränkungen verhindert werden.
Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt nimmt die Aufgaben der Landeskartellbehörde wahr. Sie ist zuständig, sofern sich die Auswirkungen einer Wettbewerbsbeschränkung auf das Land Sachsen-Anhalt begrenzen. Reichen die Folgen des Wettbewerbsverstoßes über das Landesgebiet hinaus, wird das Bundeskartellamt tätig.
Aufgaben der Landeskartellbehörde
Kartellbehörden haben als eine Art Schiedsrichter in der Wirtschaft die Aufgabe, Marktmacht zu begrenzen und verbotene Wettbewerbsbeschränkungen zu sanktionieren. Sie überwachen die Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Besondere Aufmerksamkeit widmet die Landeskartellbehörde der Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen. Dazu zählen die unbillige Behinderung von Wettbewerbern sowie die Preismissbrauchsaufsicht.
Letztere ist insbesondere im Hinblick auf die leitungsgebundene Versorgungswirtschaft relevant, wie sie unter anderem in den Bereichen Wärme und Wasser vorzufinden ist. Diese Märkte werden durch Wettbewerb nicht ausreichend kontrolliert.
Die Landeskartellbehörde berät kleine und mittlere Unternehmen über Möglichkeiten von Kooperationen, die mit dem Kartellrecht vereinbar sind.
Die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen liegt in der Zuständigkeit des Bundeskartellamtes, soweit sie aufgrund der Auswirkungen auf den europäischen Binnenmarkt nicht der Europäischen Kommission zukommt.
Unternehmen dürfen keine Vereinbarungen treffen, die den Wettbewerb beschränken. Solche Absprachen können sich beispielsweise auf Preise, Mengen, Gebiete oder Kundengruppen beziehen.
Rechtsgrundlagen
Um Wettbewerb zu gewährleisten, bedarf es einer rechtlichen Ordnung. In Deutschland bildet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die Grundlage zum Schutz des Wettbewerbs. Es legt fest, welche Verhaltensweisen im Wettbewerb zulässig sind und welche verboten sind.
Verbraucher und Unternehmen, die sich durch andere Marktteilnehmer benachteiligt fühlen und einen Verstoß gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen vermuten, können sich an ein Gericht wenden oder die Unterstützung einer Kartellbehörde in Anspruch nehmen.
Hinweise auf Kartellverstöße
Insiderwissen und Kenntnisse über verbotene Absprachen haben eine große Bedeutung für die Aufdeckung und Zerschlagung illegaler Kartelle.
Anonyme Hinweise auf Kartellverstöße können über das Hinweisgebersystem des Bundeskartellamtes abgegeben werden. Auch Kartellverstöße in Sachsen-Anhalt können auf diesem Weg anonym gemeldet werden.
Für Teilnehmer eines Kartells, die durch ihre Kooperation zur Aufdeckung von Kartellabsprachen beitragen, kann eine Geldbuße erlassen oder reduziert werden.
Die früheren Bonusregelungen des Bundeskartellamtes und der Landeskartellbehörden wurden inzwischen durch die gesetzlichen Kronzeugenregelungen in den §§ 81h bis 81n des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen abgelöst.
Das Bundeskartellamt hat hierzu Leitlinien und ein Merkblatt herausgegeben, die von der Landeskartellbehörde entsprechend angewandt werden.
Weiterführende Links
Ihre Ansprechpartner im Ministerium
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt
Hasselbachstr. 4
39104 Magdeburg
Telefon: +49 391 567-0
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