Informationen zu Öffnungszeiten von Verkaufsstellen sowie zu Ausnahmen an Sonn- und Feiertagen in Sachsen-Anhalt.
Das Landesrecht regelt, an welchen Tagen der Einzelhandel seine Geschäfte öffnen darf, wann nicht sowie Ausnahmen.
Zu welcher Uhrzeit und an welchen Tagen Einzelhandelsunternehmen öffnen können oder geschlossen bleiben müssen, regelt das
- Ladengeschäfte aller Art,
- Kioske,
- sonstige Verkaufsstellen und ähnliche Einrichtungen, in denen regelmäßig Waren verkauft werden können.
Der Verkauf und das Zeigen von Mustern, Proben und Ähnlichem sind gleichgestellt, wenn in einem Unternehmen Warenbestellungen entgegengenommen werden. In Sachsen-Anhalt dürfen Verkaufsstellen an Werktagen für den Verkauf montags bis freitags von 0 bis 24 Uhr und samstags von 0 bis 20 Uhr öffnen.
An Sonn- und Feiertagen dürfen Verkaufsstellen grundsätzlich nicht öffnen. Es gibt aber Ausnahmen, die das
- Bäcker- und Konditorwaren von Bäckereien und Konditoreien,
- Blumen von Blumengeschäften sowie
- Zeitungen und Zeitschriften von Kiosken
jeweils für die Dauer von fünf zusammenhängenden Stunden angeboten werden. Über die konkreten Zeiten entscheiden die Handeltreibenden. Mit Ausnahme des durchgehenden Verkaufs in vollautomatisierten Verkaufsstellen, darf der Verkauf an Heiligabend bis längstens 14 Uhr angeboten werden.
Die örtlich zuständige Gemeinde (Gewerbeamt) kann Verkaufsstellen erlauben, aus besonderem Anlass an höchstens vier Sonn- und Feiertagen zu öffnen. Von der Öffnung ausgenommen sind
- der Neujahrstag,
- der Karfreitag,
- der Ostersonntag,
- der Ostermontag,
- der Volkstrauertag,
- der Totensonntag,
- der 1. und 2. Weihnachtsfeiertag sowie
- der Heiligabend, wenn dieser auf einen Sonntag fällt.
Die Öffnung kann auf bestimmte Bezirke oder Handelszweige beschränkt werden und darf fünf zusammenhängende Stunden in der Zeit von 11 bis 20 Uhr nicht überschreiten.
An Sonn- und Feiertagen dürfen Verkaufsstellen in
Die Handeltreibenden entscheiden, ob sie an 40 Sonn- und Feiertagen im Jahr ihre Verkaufsstellen jeweils acht Stunden öffnen. Alternativ ist eine Öffnugn an allen Sonn- und Feiertagen im Jahr möglich, aber nur für jeweils sechs Stunden in der Zeit von 11 bis 20 Uhr. Welche Orte als Ausflugsorte mit besonders starkem Fremdenverkehr sind, regelt die
In besonderen Notlagen kann das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt mit Zustimmung des für Wirtschaft- und Gewerberecht zuständigen Ministeriums erlauben, dass Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen öffnen. Dies gilt, wenn es im öffentlichen Interesse notwendig ist.
Ihre Ansprechpartner im Ministerium
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt
Hasselbachstr. 4
39104 Magdeburg
Telefon: +49 391 567-0
E-Mail:
