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Messebeteiligungen

Was wird gefördert?
Einzelbetriebliche Teilnahme an Messen, die in den Handbüchern (MesseGuide) des Ausstellungs- und Messeausschusses der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) als international und national gekennzeichnet sind. Darüber hinaus können Messen durch Beschluss des Messebeirates des Landes Sachsen-Anhalt für förderfähig erklärt werden.

Wer wird gefördert?
KMU aus dem Bereich des produzierenden Gewerbes oder des Handwerkes. Dienstleister können gefördert werden, wenn sie überwiegend produktive Dienstleistungen erbringen, d.h. keine reinen Vertriebsunternehmen oder Vermittler von Leistungen sind. Zuwendungsempfänger müssen eine Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt haben, in der das auszustellende Produkt hergestellt wird.

Wie wird gefördert?
Bewilligung erfolgt im Rahmen einer de-minimis-Beihilfe.

Auslandsmessen: förderfähig sind max. 75 % der Ausgaben für Standmiete und Standbau; Betrieb des Standes; Katalogeintrag; Druck, Übersetzung und Gestaltung von messebezogenen Informationsmaterialien (mind. 500 €, max. 1.000 €), Dolmetschereinsatz (max. 1.000 €), Transportkosten (mind. 500 €)

Zuwendung mind. 2.000 €, max. 16.000 €; für Existenzgründer/Unternehmensnachfolger mind. 1.000 €, max. 24.000 €

Inlandsmessen: Zuwendung beträgt 4.000 € in Form eines pauschalierten Festbetrages
Ein Unternehmen kann max. dreimal im Jahr an einer förderfähigen Messe teilnehmen.

Besonderheiten
Jährlicher Antragsannahmeschluss am 30.09. des Kalenderjahres

Ansprechpartner
Investitionsbank Sachsen-Anhalt www.ib-sachsen-anhalt.de

Downloads

Messeplan Sachsen-Anhalt

Den Messeplan des Landes Sachsen-Anhalt für die Jahre 2020 und 2021 können Sie hier herunterladen (Stand: Dezember 2019, PDF-Datei ist nicht barrierefrei):

Messeplan Sachsen-Anhalt 2020-21