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EU prüft Schutzstatus für Wölfe

Landwirtschaftsminister Sven Schulze: „Ich unterstütze diese wichtige Initiative aus Brüssel ausdrücklich“

30.11.2022, Magdeburg – 100/2022

  • Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten

Landwirtschaftsminister Sven Schulze unterstützt Lockerung des Schutzstatus für Wölfe

Magdeburg. Die Europäische Union prüft eine Lockerung des Schutzstatus für Wölfe. Vor dem Hintergrund steigender Zahlen von Wolfsrudeln in Deutschland soll es möglich werden, den Schutzstatus von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabzusetzen. Darüber hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bereits eine Gruppe Europaabgeordneter informiert. Damit soll künftig das Wolfsmanagement erleichtert werden.

 

Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister und Vorsitzender der Agrarministerkonferenz, Sven Schulze, wird in den nächsten Tagen weitere Gespräche in Brüssel dazu führen und befürwortet diese Initiative ausdrücklich: „Die Zahl der Wolfsrudel steigt auch in Sachsen-Anhalt. Damit wird es für uns immer dringlicher, in den Herdenschutz zu investieren. Die Kosten hierfür steigen stetig. Für Weidetierhalter sind sie teils existenzbedrohend. Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt die Tierhalter mit all seinen Möglichkeiten – dauerhaft wird das kaum noch zu stemmen sein“, sagt Minister Sven Schulze.

„Mit der Initiative der Europäischen Kommission können wir uns für eine potenziell steigende Zahl von Konflikten zwischen Artenschutz und Weidetierhaltung besser wappnen. Daher sollte das Thema Wolfsmanagement auch für Sachsen-Anhalt künftig eine bedeutendere Rolle spielen“, so Minister Sven Schulze weiter. „Es ist jetzt wichtig, dass sich die zuständigen Ausschüsse im Landtag von Sachsen-Anhalt erneut mit dem Thema befassen und das Thema unter den aktuellen Entwicklungen neu priorisieren.“

 

Hintergrund: Für den investiven Herdenschutz hat das Land Sachsen-Anhalt im Jahr 2021 Fördermittel in Höhe von 365.192,37 Euro bewilligt und ausgezahlt. Insgesamt beläuft sich die Förderung für den Herdenschutz bezogen auf das Antragsjahr 2021 auf 2.649.710,91 Euro, wobei darin keine Personalkosten enthalten sind. Berücksichtigt werden muss zudem, dass aus dem Antragsjahr 2021 für den Förderbereich Schadensausgleich Auszahlungen in Höhe von 5.031,29 Euro im Jahr 2022 getätigt worden sind.

 

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Tel.: +49 391 567-4316
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