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Pressemitteilungen

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EU-Bienenförderung in Sachsen-Anhalt für den Verlängerungszeitraum vom 1. August bis 31. Dezember 2022

11.08.2022, Magdeburg – 75 / 2022

  • Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten

Magdeburg. Das EU-Imkereijahr 2022 ist verlängert worden. Imker aus Sachsen-Anhalt können vom 1. August bis 31. Dezember 2022 weitere Fördermittel beantragen. Verfügbar sind ab sofort rund 42.000 Euro.

Unterstützt werden unter anderem Schulungen für Neu- und Bestandsimker, der Zukauf von Geräten und Ausrüstungsgegenständen sowie die Analyse von Honig und Bienenwachs. Maßnahmen zur Bienenzucht werden im Verlängerungszeitraum nicht gefördert.

Die Fördermaßnahmen werden je zur Hälfte aus Mitteln der EU und des Landes Sachsen-Anhalt finanziert. Anträge für eine Förderung können bis zum 15. November 2022 beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Mitte eingereicht werden: Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte, Große Ringstraße 52, 38820 Halberstadt

Antragsberechtigte sind der Imkerverband Sachsen-Anhalt e. V., Imkervereine sowie Einzelimkerinnen und -imker, die ihren Sitz in Sachsen-Anhalt haben und ihre Bienen im Land betreuen.

Weitere Informationen: https://lsaurl.de/imkerfoerderung

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Kontakt

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation
Hasselbachstr. 4
39104 Magdeburg

Tel.: +49 391 567-4316
presse(at)mw.sachsen-anhalt.de