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Landpachtverträge müssen häufig innerhalb eines Monats angezeigt werden. Hier finden Sie Zuständigkeiten und die aktuelle Pachtpreisstatistik.

Anzeigepflicht bei Landpachtverträgen

Bei Abschluss oder Änderung von Landpachtverträgen über landwirtschaftliche Grundstücke mit oder ohne Wohn- oder Wirtschaftsgebäude besteht nach dem Landpachtverkehrsgesetz eine Pflicht zur Anzeige bei den zuständigen Behörden. Die Pflicht besteht ab einem Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche. Der Vertragsabschluss oder die Vertragsänderung ist binnen eines Monats nach der Vereinbarung anzuzeigen.

Landpachtverkehrsgesetz
Wann müssen Sie handeln?

Der Abschluss, die Änderung oder die Verlängerung eines Landpachtvertrags muss in vielen Fällen nach dem Landpachtverkehrsgesetz angezeigt werden.

Eine Anzeige ist grundsätzlich erforderlich, wenn:

  • die Fläche mindestens einen Hektar umfasst,
  • die Fläche landwirtschaftlich genutzt wird und
  • ein Vertrag abgeschlossen, geändert oder verlängert wird.

Die Anzeige muss innerhalb eines Monats bei der Landkreisverwaltung oder der kreisfreien Stadt erfolgen.

Zuständige Stellen

Die Anzeige erfolgt bei der zuständigen Landkreisverwaltung oder der kreisfreien Stadt. Wichtig: Die Meldung muss innerhalb eines Monats erfolgen.

Ausnahmen

Für Flächen unter einem Hektar besteht grundsätzlich keine Anzeigepflicht. Weitere Ausnahmen regelt § 3 Absatz 1 des Landpachtverkehrsgesetzes. Im Zweifelsfall gibt die zuständige Behörde Auskunft.

Pachtpreisstatistik

Die zuständigen Behörden erfassen die wichtigsten Informationen aus den Anzeigen, bereiten sie auf und melden sie einmal im Jahr über das Landesverwaltungsamt an das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten. Das Ministerium veröffentlicht jährlich die aktualisierte Pachtpreisstatistik. Sie gibt einen fundierten Überblick über rechtliche Rahmenbedingungen und aktuelle Marktpreise. Damit unterstützt sie die sachgerechte Bewertung landwirtschaftlicher Pachtverhältnisse und hilft, wirtschaftliche Risiken zu reduzieren.

Das enthält die StatistikAnzahl der Pachtverträge,Gesamtumfang der verpachteten Flächen,durchschnittliche Pachtpreise je Hektar und Jahr,getrennte Angaben für Ackerland und Grünland sowieAuswertungen nach Bodenqualität.

Zusätzlich stehen Zeitreihen über vier und zwölf Jahre sowie ergänzende Erläuterungen zur Verfügung.

Ihr Nutzen

Die Statistik ermöglicht:

  • eine fundierte Einschätzung marktgerechter Pachtpreise,
  • Unterstützung bei Vertragsverhandlungen sowie
  • eine bessere Orientierung bei Neuabschluss oder Verlängerung.

Die Verbindung aus rechtlichen Informationen und aktuellen Marktdaten bildet eine Grundlage für nachhaltige und wirtschaftlich ausgewogene Pachtverhältnisse.

Dokumente

Jetzt herunterladen Pachtpreisübersicht des Landes Sachsen-Anhalt für 2024 (PDF, 3,6 MB)

Ihre Ansprechpartner im Ministerium

Referat Flurneuordnung, LEADER und andere Aufgaben der ländlichen Entwicklung, ländliches Flächenmanagement, Bodenmarkt

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt
Hasselbachstr. 4
39104 Magdeburg

Ulf Wöckener
Telefon: +49 391 567-1823
E-Mail: poststelle@mw.sachsen-anhalt.de