Landpachtverträge müssen häufig innerhalb eines Monats angezeigt werden. Hier finden Sie Zuständigkeiten und die aktuelle Pachtpreisstatistik.
Bei Abschluss oder Änderung von Landpachtverträgen über landwirtschaftliche Grundstücke mit oder ohne Wohn- oder Wirtschaftsgebäude besteht nach dem Landpachtverkehrsgesetz eine Pflicht zur Anzeige bei den zuständigen Behörden. Die Pflicht besteht ab einem Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche. Der Vertragsabschluss oder die Vertragsänderung ist binnen eines Monats nach der Vereinbarung anzuzeigen.
Der Abschluss, die Änderung oder die Verlängerung eines Landpachtvertrags muss in vielen Fällen nach dem Landpachtverkehrsgesetz angezeigt werden.
Eine Anzeige ist grundsätzlich erforderlich, wenn:
- die Fläche mindestens einen Hektar umfasst,
- die Fläche landwirtschaftlich genutzt wird und
- ein Vertrag abgeschlossen, geändert oder verlängert wird.
Die Anzeige muss innerhalb eines Monats bei der Landkreisverwaltung oder der kreisfreien Stadt erfolgen.
Die Anzeige erfolgt bei der zuständigen Landkreisverwaltung oder der kreisfreien Stadt. Wichtig: Die Meldung muss innerhalb eines Monats erfolgen.
Für Flächen unter einem Hektar besteht grundsätzlich keine Anzeigepflicht. Weitere Ausnahmen regelt
Die zuständigen Behörden erfassen die wichtigsten Informationen aus den Anzeigen, bereiten sie auf und melden sie einmal im Jahr über das Landesverwaltungsamt an das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten. Das Ministerium veröffentlicht jährlich die aktualisierte Pachtpreisstatistik. Sie gibt einen fundierten Überblick über rechtliche Rahmenbedingungen und aktuelle Marktpreise. Damit unterstützt sie die sachgerechte Bewertung landwirtschaftlicher Pachtverhältnisse und hilft, wirtschaftliche Risiken zu reduzieren.
Zusätzlich stehen Zeitreihen über vier und zwölf Jahre sowie ergänzende Erläuterungen zur Verfügung.
Die Statistik ermöglicht:
- eine fundierte Einschätzung marktgerechter Pachtpreise,
- Unterstützung bei Vertragsverhandlungen sowie
- eine bessere Orientierung bei Neuabschluss oder Verlängerung.
Die Verbindung aus rechtlichen Informationen und aktuellen Marktdaten bildet eine Grundlage für nachhaltige und wirtschaftlich ausgewogene Pachtverhältnisse.
Dokumente
Ihre Ansprechpartner im Ministerium
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt
Hasselbachstr. 4
39104 Magdeburg
Ulf Wöckener
Telefon: +49 391 567-1823
E-Mail:
