Ein Lebensmittelvorrat hilft, kurzfristige Versorgungsstörungen zu überbrücken. Erfahren Sie, wie staatliche und private Vorsorge zusammenwirken.
Ernährungsnotfallvorsorge und Ernährungssicherstellung
In den vergangenen Jahren haben außergewöhnliche Ereignisse wiederholt gezeigt, wie schnell gewohnte Versorgungswege gestört werden können. Ein plötzlicher Stromausfall oder die Corona-Pandemie verdeutlichen, wie wichtig und sinnvoll eine frühzeitige Vorbereitung auf Engpässe in der Lebensmittelversorgung ist.
Ernährungsnotfallvorsorge bedeutet, sich auf mögliche Notfälle vorzubereiten, auch wenn aktuell kein konkreter Anlass besteht. Es geht um einen vorausschauenden Umgang mit Lebensmitteln. Das betrifft den Staat als Ganzes und ebenso jede einzelne Bürgerin und jeden einzelnen Bürger.
Die Sicherstellung einer zuverlässigen Lebensmittelversorgung ist Teil der staatlichen Daseinsvorsorge. Sie basiert auf einer leistungsfähigen Land- und Ernährungswirtschaft, der Kompetenz des Lebensmitteleinzelhandels und gut abgestimmten staatlichen Rahmenbedingungen.
Eine wichtige Aufgabe des Staates ist es, seine Bürgerinnen und Bürger in Krisenzeiten zu schützen und zu versorgen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Grundgesetz und gilt für alle Krisen – unabhängig davon, wodurch sie entstanden sind.
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung lagert im Auftrag des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat in der Zivilen Notfallreserve Reis, Hülsenfrüchte und Kondensmilch sowie in der Bundesreserve Getreide Weizen, Roggen und Hafer.
Der Staat entwickelt
Außergewöhnliche Ereignisse können zeitweise Produktionsstätten oder Lieferketten beeinträchtigen. Starke Stürme können beispielsweise die Stromversorgung in Teilen des Landes unterbrechen. Dadurch können Produktion und Kühlketten in Produktion, Lagerung und Handel ausfallen; auch elektrische Kassensysteme in Lebensmittelgeschäften können betroffen sein.
Solche Szenarien sind selten, aber möglich. Ein eigener Lebensmittelvorrat ermöglicht es, kürzere Unterbrechungen eigenständig zu überbrücken und bei längeren Ausfällen bis zum Wirksamwerden staatlicher Maßnahmen versorgt zu sein.
Mein Notfallvorrat
Ergänzend zur staatlichen Vorsorge sollten Bürgerinnen und Bürger im Haushalt einen Lebensmittelvorrat für etwa zehn Tage anlegen. Er kann sich aus Frischprodukten, Trockenvorräten, Konserven, Fertiggerichten, Tiefkühlprodukten und verschiedenen Getränken zusammensetzen.
Ein privater Vorrat ermöglicht eine kurzfristige Selbstversorgung mit notwendigen Lebensmitteln und schützt damit vor kurzfristigen Versorgungsengpässen. Es sollten vor allem Lebensmittel bevorratet werden, die im Alltag gern verbraucht werden. Denken Sie auch an Getränke.
- Überblick verschaffen: Welche Lebensmittel sind bereits im Haushalt? Welche Gewohnheiten, Vorlieben und Bedürfnisse müssen berücksichtigt werden? Wie hoch ist der durchschnittliche Bedarf?
- Vorrat ergänzen: Bauen Sie den empfohlenen Vorrat für zehn Tage schrittweise auf und berücksichtigen Sie auch Getränke. Welche Art der Vorratshaltung für Sie angenehm ist, kann individuell verschieden sein.
- Regelmäßig überprüfen: Kontrollieren Sie Ihre Bestände in angemessenen Abständen. Beachten Sie Haltbarkeitsangaben und verbrauchen Sie ältere Produkte zuerst. Ergänzen Sie verbrauchte Bestände, damit der Vorrat aktuell und nachhaltig nutzbar bleibt.
Häufige Fragen zur Vorsorge
Nein. Maßvolle und dauerhafte Planung verhindert Engpässe. Eigenvorsorge heißt nicht, im Ereignisfall kurzfristig große Mengen einzukaufen, sondern kontinuierlich einen angemessenen Vorrat vorzuhalten, diesen zu verbrauchen und wieder zu ergänzen.
Ein Vorrat für etwa zehn Tage ermöglicht eine kurzfristige Selbstversorgung und schützt vor kurzfristigen Versorgungsengpässen. Er kann Frischprodukte, Trockenvorräte, Konserven, Fertiggerichte, Tiefkühlprodukte und Getränke umfassen.
Nein. Staatliche Vorsorge und Eigenvorsorge ergänzen sich. Beide tragen gemeinsam zur Stabilität der Versorgung bei.
Der Staat soll eine ausreichende Lebensmittelversorgung sicherstellen und Versorgungskrisen vorbeugen. Zu den Vorbereitungen gehören insbesondere staatliche Nahrungsmittelreserven für den Notfall.
Nein. Vorsorge ist Teil verantwortungsvoller Haushaltsführung. Sie kann auch helfen, wenn Sie kurzfristig erkranken, das Haus nicht verlassen können oder unerwarteter Besuch kommt.
Mindesthaltbarkeitsdaten sollten grundsätzlich im Blick behalten werden. Viele haltbare Lebensmittel sind sehr lange lagerfähig, sodass selbst bei größeren Vorräten eine halbjährliche Kontrolle wenig Aufwand verursacht. Frische oder regelmäßig genutzte Produkte können in den normalen Verbrauch einbezogen werden. Verwenden Sie ältere Bestände zuerst und ergänzen Sie diese bei Bedarf.
Zahlreiche Krisensituationen wie Hochwasser, ein großflächiger und lang anhaltender Stromausfall oder schwere Unfälle in kerntechnischen Anlagen können Lebensmittel verknappen und zu Versorgungsengpässen führen. Die Vorräte dienen auch der Versorgung im militärischen Spannungs- oder Verteidigungsfall.
Das Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz stellt für eine Versorgungskrise die notwendigen Instrumente bereit. Die Ernährungsnotfallvorsorge greift ein, wenn die Deckung des lebensnotwendigen Bedarfs an Lebensmitteln in wesentlichen Teilen des Bundesgebiets akut gefährdet ist und staatliche Maßnahmen erforderlich erscheinen.
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung lagert in der Zivilen Notfallreserve Reis, Hülsenfrüchte und Kondensmilch sowie in der Bundesreserve Getreide Weizen, Roggen und Hafer.
Nach der Fachrückmeldung war ihr Einsatz in Deutschland bisher nicht erforderlich. Während der Corona-Pandemie war das Angebot in den Geschäften zeitweise eingeschränkt; zu einer Lebensmittelknappheit kam es jedoch nicht.
Der Vorrat sollte möglichst aus Lebensmitteln bestehen, die ohnehin im Alltag verwendet werden. Eigene Verzehrgewohnheiten sind zu berücksichtigen. Werden Lebensmittel entsprechend ihrer Haltbarkeit laufend verbraucht und ersetzt, entstehen zusätzliche Kosten vor allem bei der Erstbeschaffung.
Frische und gekühlte Lebensmittel gehören zu einer ausgewogenen Ernährung und ergänzen den Vorrat. Bei einem Stromausfall sollten gekühlte Lebensmittel zuerst verbraucht werden. Tiefkühlkost kann ohne Strom innerhalb weniger Tage verderben. Ein großer Teil des Vorrats sollte deshalb ohne Kühlung lagerfähig und möglichst auch kalt verzehrbar sein.
Zuständige Behörden in Sachsen-Anhalt
Für die Ernährungsnotfallvorsorge in Sachsen-Anhalt sind das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten, das
Ihre Ansprechpartner im Ministerium
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt
Hasselbachstraße 4
39104 Magdeburg
Telefon: +49 391 567-0
E-Mail:
