- Interessenbekundungsverfahren zur Ermittlung der potentiellen Antragssteller für kooperative AUKM in Sachsen-Anhalt
- Modellprojekt "Kooperativer Naturschutz in der Landwirtschaft" in Sachsen-Anhalt
- Modellregion Magdeburger Börde
- Modell aus den Niederlanden
- Förderbestimmungen
- Teilnehmende Betriebe
- Modellprojekt "Kooperativer Naturschutz in der Landwirtschaft" zukunftsweisend
Interessenbekundungsverfahren zur Ermittlung der potentiellen Antragssteller für kooperative AUKM in Sachsen-Anhalt
Das Land Sachsen-Anhalt ermöglicht die erste Antragsstellung für die im Koalitionsvertrag verankerten kooperative Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) im Herbst 2023. Ziel des Modells ist, dem Rückgang der Biodiversität auf landwirtschaftlichen Flächen, durch die gemeinsame Beantragung der AUKM, entgegenzuwirken.
Mithilfe des Interessenbekundungsverfahren sollen bis Juni 2023 geeignete antragsstellende Kooperativen aus den fünf ausgewählten Regionen gefunden werden. Dies betrifft die Gebiete: Südliches Harzvorland/Mansfelder Land, Köthener Ackerland, Querfurther Platte, Nördliches Harzvorland und Magdeburger Börde. Der Beginn der Kooperativen AUKM ist für 2024 vorgesehen.
Voraussetzungen des Interessenbekundungsverfahrens
- Antragsberechtigt für die Kooperativen AUKM sind berufsständische Vertretungen wie Vereine und Stiftungen, bei der LLG anerkannte Berater in Sachsen-Anhalt und rechtsfähige Zusammenschlüsse von Landwirten.
- Grundlage der Antragsstellung ist der von der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde bestätigte Naturschutzplan, der mit dem Förderantrag einzureichen ist.
- Die Kooperative fungiert als alleiniger Antragssteller und übernimmt alle Rechten sowie Pflichten der Antragssteller im Rahmen der Abwicklung EU-kofinanzierter AUKM.
Interessenbekundungsverfahren zur geplanten Förderung „Kooperativer Naturschutz in der Agrarlandschaft“ in fünf Projektgebieten
1. Zweck des Interessenbekundungsverfahrens
Der Zweck dieses Interessenbekundungsverfahrens besteht darin, Antragsteller für das Antragsverfahren 2023 „Kooperativer Naturschutz in der Agrarlandschaft“ für einen fünfjährigen Verpflichtungszeitraum 1.1.2024 bis zum 31.12.2028 in fünf Regionen auszuwählen. Das Antragsverfahren wird im Herbst 2023 in Sachsen-Anhalt durchgeführt.
2. Kooperative AUKM in Sachsen-Anhalt
Die gemeinsame Beantragung der AUKM soll die Wirksamkeit der Maßnahmen verbessern, um dem Rückgang der Biodiversität auf landwirtschaftlichen Flächen entgegenzuwirken. Die AUKM-Planung und Durchführung erfolgt für die Flächen mehrerer landwirtschaftlicher Betriebe in einem zusammenhängenden Gebiet, so können die Maßnahmen großflächig aufeinander abgestimmt und zusätzlich Biotopverbundmaßnahmen in der Fläche umgesetzt werden.
Von 2020 – 2023 fand in Sachsen-Anhalt ein Modellprojekt zur Durchführung kooperativer AUKM in Sachsen-Anhalt statt. Auf der Internetseite der Stiftung Kulturlandschaft Sachsen-Anhalt sind Informationen zur Durchführung Kooperativer AUKM zu finden, u. a. auch ein Vereinbarungsvorschlag mit den teilnehmenden Landwirten und Informationen zum Naturschutzplan.
2.1 Förderrichtlinie
Hinsichtlich der Gestaltung der AUKM in den fünf Projektgebieten, stehen die Verantwortungsarten Rotmilan und Feldhamster sowie der Insektenschutz im Vordergrund.
Das Förderverfahren und die angebotenen Maßnahmen sind aus dem anliegenden Entwurf der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen in Sachsen-Anhalt (Richtlinie AUKM) ersichtlich.
2.2 Projektregionen
Es ist geplant, dass In folgenden Regionen grundsätzlich jeweils eine Kooperative arbeitet:
- Südliches Harzvorland/Mansfelder Land
- Köthener Ackerland
- Nördliches Harzvorland
- Magdeburger Börde
- Querfurther Platte
Als Anlage 2 sind naturschutzfachliche Schwerpunktflächen für den Hamsterschutz angefügt. Es ist wünschenswert, dass die in Anlage 2 mit roten Punkten gekennzeichneten Flächen mit kooperativen Maßnahmen verbunden werden.
2.3 Aufgaben der Kooperativen
Die Kooperative fungiert als alleiniger Antragsteller und übernimmt alle Rechte und Pflichten der Antragsteller im Rahmen der Abwicklung EU-kofinanzierter AUKM. Dazu gehören u. a.:
- Naturschutzplan aufstellen und mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde abstimmen,
- Antragstellung mit allen Verpflichtungen der AUKM-Antragstellung, Berichtspflichten gegenüber der Bewilligungsbehörde, jährliche Auszahlungsantragstellung
- Beratung, Koordination und Kontrolle der landwirtschaftlichen Betriebe bei der Maßnahmendurchführung,
- Terminüberwachung
- Teilnahme an Vor-Ort-Kontrollen der Bewilligungsbehörden in Funktion des Antragstellers
Über die Durchführung der AUKM schließt die Kooperative Verträge mit den teilnehmenden Landwirtinnen und Landwirten und zahlt Endgelter für die Maßnahmendurchführung an diese aus.
2.4 Finanzierung der Kooperativen
Die Finanzierung der Kooperativen erfolgt über die Transaktionskosten der AUKM. Dafür steht ein Drittel der Maßnahmenentgelte zur Verfügung.
Für das Jahr 2023 ist eine gesonderte Förderung der Finanzierung der Personal- und Sachkosten der Kooperativen vorgesehen.
2.5 Antragsberechtigte für die Fördermaßnahme „Kooperativer Naturschutz in der Agrarlandschaft“
Antragsberechtigt sind:
- berufsständische Vertretungen wie Vereine und Stiftungen
- bei der LLG anerkannte Berater in ST
- rechtsfähige Zusammenschlüsse von Landwirten
Die potentiellen Antragsteller müssen in ihrem Bewerbungsschreiben mindestens folgende Voraussetzungen und Kompetenzen nachweisen:
- rechtsfähig sein
- Mindestteilnehmerzahl an landwirtschaftlichen Betrieben im Projektgebiet 15 Betriebe mit insgesamt mindestens 3000 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche in einem naturräumlichen Zusammenhang
- Hauptamtliche Geschäftsführung erwünscht
- Lokalkenntnis
- Erfahrung mit der Organisation von Zusammenschlüssen landwirtschaftlicher Betriebe
- GIS-Kenntnisse und Erfahrungen bei der Zusammenführung von Fachdaten unterschiedlicher Quellen als Grundlage für die Erarbeitung des Naturschutzfachplans
- Kenntnisse zur Erhaltung der Biodiversität in der Agrarlandschaft insbesondere des Arten- und Biotopschutzes in ackerbaulich genutzten Agrarlandschaften in Sachsen-Anhalt
- Beratungskompetenz
- Landwirtschaftliche Kenntnisse
- Kenntnisse der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU
- Erfahrungen mit dem Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem für die Landwirtschaft
- Nachgewiesene Erfahrungen bei der Antragstellung von Agraranträgen für AUKM in Sachsen-Anhalt
- Nachgewiesene Erfahrungen mit Kontrollen landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen der Antragstellung von AUKM
2.6 Antragsverfahren Kooperativer Naturschutz
Die Antragstellung der Maßnahmen des Kooperativen Naturschutzes erfolgt im Herbstantragsverfahren für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen im Jahr 2023. Der fünfjährige Verpflichtungszeitraum für die Maßnahmen beginnt am 1.1.2024.
Grundlage der Antragstellung ist der von der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde bestätigte Naturschutzplan, der mit dem Förderantrag einzureichen ist.
3. Verfahren
Die Interessenbekundung sollte in einer Datei im PDF-Format eingereicht werden und eine Umfang von 10 Seiten nicht übersteigen. Die Gliederung sollte sich an der Liste im Punkt 2.5 orientieren.
Die schriftliche Zustimmung der Betriebe zur Bereitschaft der Teilnahme an den kooperativen AUKM in der jeweiligen Region ist der Interessenbekundung beizufügen.
Die Auswahl der zugelassenen Antragsteller für die kooperativen AUKM in den einzelnen Regionen erfolgt durch ein Expertengremium auf der Grundlage der Erfüllung der Kriterien gem. 2.5 durch Bewertung anhand einer Punkteskala. Die Nichterfüllung eines Kriteriums gem. 2.5 führt zum Ausschluss der Bewerberin bzw. des Bewerbers.
Bitte senden Sie die Interessenbekundung für eine oder für mehrere der o. a. Regionen bis zum 2. Juni 2023 an das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt, Referat 64, 39104 Magdeburg, Hasselbachstraße 4.
Die Information der potentiellen Antragsteller erfolgt schriftlich bis zum 30. Juni 2023.
Modellprojekt "Kooperativer Naturschutz in der Landwirtschaft" in Sachsen-Anhalt
Das Modellprojekt „Kooperativer Naturschutz in der Landwirtschaft“ dient der Vorbereitung der Ausgestaltung der Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen (AUKM) für die neue Förderperiode 2023 bis 2027. Dabei sollen:
- die naturschutzfachliche Ausrichtung der Maßnahmen,
- die Ausgestaltung der vertraglichen Beziehungen zwischen der Kooperative und den teilnehmenden Landwirten und
- die administrative Umsetzung der Maßnahmen modellhaft getestet werden.
Das Modellprojekt wird aus 100 Prozent Landesmitteln finanziert. Die Kulturlandschaftsstiftung Sachsen-Anhalt fungiert als Kooperative.
Das Projekt startete am 1. Januar 2020 und endet am 31. Dezember 2022. Insgesamt stehen für die Projektdurchführung 600.000 Euro zur Verfügung. Die bewilligende Stelle ist das ALFF Mitte.

Modellregion Magdeburger Börde
Als Modellregion wurde die Magdeburger Börde ausgewählt. Hier, auf Deutschlands fruchtbarsten Böden, ist die Landschaft durch eine intensive ackerbauliche Nutzung geprägt. Im Fokus des Projekts stehen die Verantwortungsarten Rotmilan und Hamster und der Insektenschutz.

Modell aus den Niederlanden
In den Niederlanden können Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen (AUKM) nur noch über gemeinsame Anträge in Anspruch genommen werden. Diese Anträge werden von Zusammenschlüssen – so genannten Collectieven – gestellt. Einzelanträge von Landwirten sind dort nicht mehr möglich.
Diese Form der gemeinsamen Beantragung der AUKM soll die Wirksamkeit der Maßnahmen deutlich verbessern, um dem Rückgang der Biodiversität auf landwirtschaftlichen Flächen entgegenzuwirken. Das Verfahren ermöglicht eine Vielfalt in der Ausgestaltung artenspezifischer Maßnahmen, die weit über die Förderrichtlinie bisheriger Couleur hinausgeht.
Den Landwirten und dem Naturschutz wird innerhalb des einen gemeinsamen Antrags mehr Flexibilität bei der Maßnahmengestaltung- und -umsetzung ermöglicht. Die Maßnahmeplanung erfolgt für ein zusammenhängendes Gebiet, so können zusätzlich Biotopverbundmaßnahmen in der Fläche ungesetzt werden. Die Wirksamkeit soll bei den Maßnahmen wieder in den Vordergrund und formale förder- und kontrolltechnische Regelungen in den Hintergrund treten. Für die staatliche Verwaltung soll der Arbeitsaufwand sinken.

Förderbestimmungen
Unter der Federführung des MULE wurde gemeinsam mit der Kulturlandschaftsstiftung, dem Bauernverband und dem ALFF Mitte die Förderbestimmungen, ein Vertragsentwurf, ein Musternaturschutzplan und die Maßnahmen erarbeitet.
Im Projekt werden folgende Maßnahmen angeboten:
- Erbsenfenster,
- extensive Getreidestreifen und
- extensives Sommergetreide.
Zudem wird die Durchführung von regulären AUKM-Blühstreifen in den teilnehmenden Betrieben durch die Kulturlandschaftsstiftung betreut und es erfolgt eine vertiefte Beratung zur Anlage und Pflege dieser Streifen.
Der Naturschutzplan, den die Kulturlandschaftsstiftung gemeinsam mit den teilnehmenden Landwirten erarbeitet hat, wurde mit der zuständigen Naturschutzbehörde abgestimmt. So wird gewährleistet, dass die Maßnahmen überbetrieblich vernetzt und nach biodiversitätssteigernden Kriterien angelegt und durchgeführt werden.

Teilnehmende Betriebe
Die Kulturlandschaftsstiftung hat mit 25 Betrieben Verträge für kooperative Naturschutzmaßnahmen in der Agrarlandschaft abgeschlossen. Diese Betriebe haben in ihren elektronischen Agraranträgen zum 15. Mai 2020 kollektive Maßnahmen auf ihren Flächen angegeben. Der erste kollektive Förderantrag wurde von der Kulturlandschaftsstiftung zum 15. Mai 2020 elektronisch im profil c/s-System eingereicht.
Die extensiven Getreidestreifen wurden bereits 2020 angelegt und die ersten Auszahlungen an die Landwirte wurden geleistet. 2021 werden alle anderen Maßnahmen durchgeführt.
Modellprojekt "Kooperativer Naturschutz in der Landwirtschaft" zukunftsweisend
Bereits jetzt wird deutlich, dass das Modellprojekt "Kooperativer Naturschutz in der Landwirtschaft" zukunftsweisend ist. Die Vorteile:
- deutliche Verbesserung der naturschutzfachlichen Wirksamkeit der Maßnahmen, durch mehr Flexibilität bei der Maßnahmengestaltung und Maßnahmenumsetzung,
- effizienter und nachhaltiger Mitteleinsatz,
- Verringerung des Verwaltungsaufwandes sowohl für die staatliche Verwaltung als auch für die landwirtschaftlichen Betriebe und
- eine verstärkte überbetriebliche Vernetzung.