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Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der Erschließung neuer Auslandsmärkte und der Anbahnung internationaler Geschäftskontakte.

Förderung im Überblick

Förderung für internationale Geschäftskontakte

Die aktuellen geopolitischen Veränderungen stellen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Sachsen-Anhalt vor große Herausforderungen. Dazu gehört insbesondere die Diversifizierung bestehender internationaler Geschäftsbeziehungen sowie die nachhaltige Erschließung neuer Märkte.

Vor diesem Hintergrund hat das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt die zunächst in den Jahren 2023 und 2024 pilothaft erprobten Förderbestimmungen fortgeführt und setzt das Kontaktanbahnungsinstrument auch künftig fort.

KMU können für Beratungs- und Vermittlungsleistungen der jeweiligen Auslandshandelskammer (AHK) im Zielland eine Förderung erhalten.

Die Projektförderung erfolgt als Anteilfinanzierung in Höhe von 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 1.600 Euro.

FörderumfangBeratungs- und Vermittlungsleistungen durch die jeweilige Auslandshandelskammer (AHK) im ZiellandFörderung als AnteilfinanzierungFörderung von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgabenmaximal 1.600 Euro je VorhabenUnterstützung bei der Erschließung neuer Auslandsmärkte
Antragstellung

Die Förderung erfolgt als Einzelfallentscheidung auf Grundlage der geltenden Förderbestimmungen.

Die Antragstellung ist direkt beim Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt möglich.

Die Förderbestimmungen sowie alle erforderlichen Antrags- und Nachweisformulare stehen nachfolgend zum Download bereit.

Downloads und Formulare

Fördergrundlagen
Förderbestimmungen Kontaktanbahnungen für KMU im Ausland (PDF, nicht barrierefrei, 189 KB)
Antragsunterlagen
Förderantrag Kontaktanbahnungen für KMU im Ausland (PDF, nicht barrierefrei, 161 KB) KMU-Erklärung zur Einstufung als kleines oder mittleres Unternehmen (PDF, nicht barrierefrei, 423 KB) De-minimis-Erklärung (PDF, nicht barrierefrei, 427 KB) Erklärung „Unternehmen in Schwierigkeiten“ (PDF, nicht barrierefrei, 199 KB)
Nachweis und Auszahlung
Verwendungsnachweis und Antrag auf Mittelauszahlung (PDF, nicht barrierefrei, 150 KB) De-minimis-Bescheinigung (PDF, nicht barrierefrei, 190 KB)
De-minimis-Beihilfen

Für diese Förderung gelten die Regelungen des De-minimis-Rechts.

Informationen zum De-minimis-Register, zum Zugang zum eAIR-System sowie zur Einrichtung des EU-Logins finden Sie auf der Informationsseite zum De-minimis-Register.

Informationen zum De-minimis-Register

Ihre Ansprechpartner im Ministerium

Referat Außenwirtschaft, Europäische Angelegenheiten, Entwicklungszusammenarbeit

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt
Hasselbachstr. 4
39104 Magdeburg

Catrin Gutowsky
Telefon: +49 391 567-4452 / -4396 / -4346
E-Mail: kontaktanbahnungsinstrument@mw.sachsen-anhalt.de