Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der Erschließung neuer Auslandsmärkte und der Anbahnung internationaler Geschäftskontakte.
Förderung im Überblick
Die aktuellen geopolitischen Veränderungen stellen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Sachsen-Anhalt vor große Herausforderungen. Dazu gehört insbesondere die Diversifizierung bestehender internationaler Geschäftsbeziehungen sowie die nachhaltige Erschließung neuer Märkte.
Vor diesem Hintergrund hat das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt die zunächst in den Jahren 2023 und 2024 pilothaft erprobten Förderbestimmungen fortgeführt und setzt das Kontaktanbahnungsinstrument auch künftig fort.
KMU können für Beratungs- und Vermittlungsleistungen der jeweiligen Auslandshandelskammer (AHK) im Zielland eine Förderung erhalten.
Die Projektförderung erfolgt als Anteilfinanzierung in Höhe von 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 1.600 Euro.
Die Förderung erfolgt als Einzelfallentscheidung auf Grundlage der geltenden Förderbestimmungen.
Die Antragstellung ist direkt beim Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt möglich.
Die Förderbestimmungen sowie alle erforderlichen Antrags- und Nachweisformulare stehen nachfolgend zum Download bereit.
Downloads und Formulare
Für diese Förderung gelten die Regelungen des De-minimis-Rechts.
Informationen zum De-minimis-Register, zum Zugang zum eAIR-System sowie zur Einrichtung des EU-Logins finden Sie auf der Informationsseite zum De-minimis-Register.
Ihre Ansprechpartner im Ministerium
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt
Hasselbachstr. 4
39104 Magdeburg
Catrin Gutowsky
Telefon: +49 391 567-4452 / -4396 / -4346
E-Mail:
