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Investitionszuschüsse für gewerbliche Unternehmen, die Wettbewerbsfähigkeit und Dauerarbeitsplätze stärken.

Investitionen und Dauerarbeitsplätze

Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ unterstützt Sachanlageinvestitionen gewerblicher Unternehmen im Zusammenhang mit der Schaffung oder Sicherung von Dauerarbeitsplätzen. Die Vorhabenlaufzeit beträgt höchstens drei Jahre.

Zuschusshöhe

Der Zuschuss beträgt in der Regel:

bis zu 35 Prozent bei Betriebsstätten kleiner Unternehmen,bis zu 25 Prozent bei Betriebsstätten mittlerer Unternehmen,bis zu 15 Prozent bei sonstigen Betriebsstätten.

Alternativ können unter bestimmten Voraussetzungen Lohnkosten für tatsächlich besetzte Arbeitsplätze während zweier Jahre berücksichtigt werden.

Förderfähiges Volumen

Das förderfähige Volumen ist auf bis zu 1 Million Euro je geschaffenem und bis zu 750.000 Euro je gesichertem Dauerarbeitsplatz begrenzt. Es gelten die veröffentlichten Projektauswahlkriterien.

Begünstigte und Beihilfeempfänger

Förderung gewerblicher Unternehmen aus öffentlichen Mitteln
Verzeichnis der Begünstigten der GRW-Unternehmensförderung seit 2012 | Stand: 30.06.2026 (PDF, 691 KB) Verzeichnis der Beihilfeempfänger | Stand: 30.06.2022 (PDF, 462 KB)

Antragstellung und Beratung

Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt berät zur GRW-Unternehmensförderung. Aktuelle Kontaktdaten und den Zugang zur Antragstellung finden Sie über die verlinkte Programmseite.

GRW-Unternehmensförderung bei der Investitionsbank

Ihre Ansprechpartner im Ministerium

Referat Regionale Wirtschaftsförderung, Branchendialoge, Industriebetreuung, Industrieansiedlung

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt
Hasselbachstr. 4
39104 Magdeburg

Telefon: +49 391 567-0
E-Mail: poststelle@mw.sachsen-anhalt.de