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Sachsen-Anhalt unterstützt Existenzgründungen, Qualifizierung, innovative Gründungsvorhaben und den Ausbau von Gründungsstrukturen mit verschiedenen ego.-Förderprogrammen.

Existenzgründungen in Sachsen-Anhalt fördern

Für die Gründerförderung stehen in der EU-Strukturfondsperiode 2021–2027 insgesamt rund 73,5 Millionen Euro aus EU- und Landesmitteln zur Verfügung.

Die verschiedenen ego.-Programme begleiten unterschiedliche Bereiche des Gründungsgeschehens: von der Vorbereitung einer eigenen Selbstständigkeit und der Qualifizierung von Gründerinnen und Gründern über innovative Ausgründungen aus Hochschulen bis hin zu Projekten und Infrastrukturen, die die Gründungskultur in Sachsen-Anhalt stärken.

Welches Förderangebot infrage kommt, hängt davon ab, wer gefördert werden soll und welches Vorhaben geplant ist.

Die ego.-Förderprogramme im Überblick

ego.-KONZEPT unterstützt Vorhaben entlang des gesamten Gründungsprozesses. Ziel ist es, die Gründungskultur nachhaltig zu stärken sowie Unternehmensgründungen und Unternehmensnachfolgen zu fördern.

Unterstützt werden Maßnahmen zur Sensibilisierung für unternehmerische Selbstständigkeit, zur Entwicklung innovativer Geschäftsideen, zur Begleitung von Gründungsvorhaben in der Vor- und Nachgründungsphase sowie zum Ausbau leistungsfähiger Strukturen der Gründungsförderung.


Wer wird gefördert?

Gefördert werden juristische Personen des privaten Rechts sowie staatliche Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt.


Was wird gefördert?

Gefördert werden insbesondere Projekte,

  • die bereits im schulischen Bereich ansetzen,
  • die das Gründungsgeschehen an Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen des Landes verbessern,
  • die Frauen als Existenzgründerinnen und Unternehmerinnen unterstützen,
  • die im Bereich des Sozialunternehmertums wirtschaftlich tragfähige Lösungen zur Sicherung einer selbstständigen Vollexistenz entwickeln.

Förderfähig sind unter anderem Personal- und Sachausgaben. Zu den Sachausgaben können beispielsweise Mieten für Räumlichkeiten, Reisekosten, Leistungen Dritter, Steuern und Versicherungen, Werbe- und Kommunikationsausgaben, Lehr- und Verbrauchsmaterialien sowie Ausgaben für Teilnehmende gehören.

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Die Regelförderung beträgt bis zu 800.000 Euro. Die Laufzeit eines Vorhabens kann bis zu fünf Jahre betragen.

Die Förderung erfolgt durch das Land Sachsen-Anhalt und den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+).


Was ist zu beachten?

Projektvorschläge können nach einem Wettbewerbsaufruf formgebunden bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt eingereicht werden. Mit der Antragstellung ist ein Auswahlverfahren verbunden, in dem eine Selbsteinschätzung zu den Projektauswahlkriterien vorgenommen wird.

Alternativ kann das für Wirtschaft zuständige Ministerium potenzielle Projektträger zur Teilnahme an einem Ideenwettbewerb auffordern.


Antragstellung und weitere Informationen

Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt informiert über aktuelle Wettbewerbsaufrufe, Förderbedingungen, Auswahlverfahren sowie die erforderlichen Unterlagen.

ego.-KONZEPT bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt

ego.-WISSEN unterstützt Existenzgründende und junge Unternehmen beim Erwerb unternehmerischer Kompetenzen und Qualifikationen. Die Förderung soll insbesondere in der Vorgründungsphase und in der ersten Zeit nach der Gründung dazu beitragen, die notwendigen Kenntnisse für die Gründung und Führung eines Unternehmens zu vermitteln.


Wer wird gefördert?

Zuwendungsempfänger sind regionale Maßnahmenträger, die Qualifizierungsmaßnahmen für Existenzgründende organisieren und steuern. Dazu können insbesondere Landkreise und kreisfreie Städte, Gründerzentren, kommunale Wirtschaftsfördergesellschaften sowie ähnliche Einrichtungen gehören. Die Auswahl der teilnehmenden Existenzgründenden erfolgt durch den jeweiligen Maßnahmenträger.


Was wird gefördert?

Gefördert werden Qualifizierungsmaßnahmen in der Vorgründungsphase und nach der Gründung.

Je Gründerin oder Gründer können maximal 260 Qualifizierungsstunden berücksichtigt werden:

  • bis zu 60 Stunden in der Vorgründungsphase,
  • bis zu 200 Stunden nach der Gründung.

Für Qualifizierungsmodule nach der Gründung können Hilfen zur Existenzgründung von maximal 110 Euro je acht absolvierten Qualifizierungsstunden gewährt werden. Bei Teilnahme an der Nachgründungsqualifizierung beträgt die Zuwendung maximal 2.750 Euro je Gründerin oder Gründer.

Auf Ebene der Maßnahmenträger können außerdem projektbezogene Personalausgaben, indirekte Ausgaben für Projektleitung und Organisation sowie Ausgaben für die Qualifizierungsmodule gefördert werden. Der Zuschuss für Personalausgaben kann bis zu 90 Prozent betragen; Qualifizierungsausgaben können zu 100 Prozent gefördert werden.

Die Förderung erfolgt durch das Land Sachsen-Anhalt und den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+).


Antragstellung und weitere Informationen

Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt stellt die aktuellen Informationen zum Förderprogramm, zu den regionalen Maßnahmenträgern, den Förderbedingungen sowie zum Antragsverfahren bereit.

ego.-WISSEN bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt

ego.-GRÜNDUNGSTRANSFER unterstützt innovative Gründungsvorhaben in der Vorgründungsphase. Ziel ist es, innovativen Geschäftsideen ein gründungsbezogenes Umfeld zu bieten und ihre Weiterentwicklung bis zur Unternehmensgründung zu ermöglichen.


Wer wird gefördert?

Zuwendungsempfänger sind Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt.

Die Förderung richtet sich innerhalb der geförderten Vorhaben an Personen, die über einen akademischen Abschluss verfügen, eine innovative beziehungsweise technologie- und wissensbasierte Unternehmensgründung planen und sich noch in der Vorgründungsphase befinden. Im Idealfall haben sie zuvor bereits einen ego.-INKUBATOR genutzt.


Was wird gefördert?

Gefördert werden insbesondere:

  • Personalausgaben für Gründerteams mit maximal drei Personen,
  • Sachausgaben, beispielsweise Material- und Verbrauchskosten für die Entwicklung von Prototypen,
  • Ausstattungsgegenstände zur Vorbereitung der Gründung,
  • Ausgaben für Studien, Lizenzen und Gebühren,
  • Dienstleistungen Dritter, beispielsweise betriebswirtschaftliches Coaching und projektbegleitende Gründungsbetreuung.

Die Förderung kann bis zur vollen Höhe der förderfähigen Gesamtausgaben erfolgen und beträgt maximal 200.000 Euro je Gründerförderung.


Was ist zu beachten?

Zur Antragstellung ist ein Konzept für das Gründungsvorhaben einzureichen. Da die Hochschulen öffentliche Auftraggeber sind, sind bei der Vergabe von Bau-, Dienst- oder freiberuflichen Leistungen außerdem die geltenden vergaberechtlichen Vorgaben zu beachten. Die Investitionsbank prüft als bewilligende Stelle die Einhaltung des Vergaberechts bei der Verwendung der Fördermittel.


Antragstellung und weitere Informationen

Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt stellt die aktuellen Fördergrundsätze, Informationen zur Vorhabenauswahl und die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.

ego.-GRÜNDUNGSTRANSFER bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt

ego.-START unterstützt angehende Unternehmerinnen und Unternehmer in der Vorgründungsphase bei der Vorbereitung einer wirtschaftlich tragfähigen Selbstständigkeit. Ziel ist es, Gründungshemmnisse abzubauen und die Entwicklung nachhaltiger Unternehmensgründungen in Sachsen-Anhalt zu stärken.


Wer wird gefördert?

Gefördert werden Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie Unternehmensnachfolgerinnen und Unternehmensnachfolger. Bei der Beantragung eines Gründerstipendiums können auch kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt berücksichtigt werden.


Was wird gefördert?

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und umfasst:

  • Coachingleistungen: bis zu 90 Prozent des förderfähigen Beraterhonorars, maximal 5.400 Euro,
  • Gründerstipendium: 2.000 Euro monatlich für maximal 18 Monate.

Die Förderung erfolgt durch das Land Sachsen-Anhalt und den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+).


Antragstellung und weitere Informationen

Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt informiert über die aktuellen Förderbedingungen, Richtlinien und erforderlichen Antragsunterlagen. Der Antrag für ego.-START wird über das Kundenportal der Investitionsbank gestellt.

ego.-START bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt

ego.-INKUBATOR unterstützt Hochschulen beim Aufbau neuer und bei der ergänzenden Ausstattung bereits bestehender Inkubatoren. Damit sollen unternehmerisches Denken an Hochschulen gestärkt, neue Lösungsansätze erprobt und akademische Unternehmensgründungen unterstützt werden.

Studierende und wissenschaftliche Beschäftigte erhalten dadurch ein praxisnahes Umfeld, in dem sie innovative Geschäftsideen entwickeln und erproben können.


Wer wird gefördert?

Gefördert werden Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt.

Die Inkubatoren können insbesondere von

  • Studierenden an Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt sowie
  • wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an Hochschulen oder anderen wissenschaftlichen Einrichtungen des Landes

genutzt werden.


Was wird gefördert?

Gefördert werden die Einrichtung neuer oder die ergänzende Einrichtung bereits bestehender Inkubatoren. Dazu gehören beispielsweise:

  • gründungsbezogene Infrastruktur und Ausstattung für Gründungsräume,
  • Werkstätten und Labore,
  • kleinere Pilot- und Versuchsanlagen,
  • technischer Service,
  • Personalausgaben für die fachbezogene Unterstützung durch Betreuungspersonal,
  • Sachausgaben, beispielsweise für Verbrauchsmaterial und Öffentlichkeitsarbeit,
  • Raummieten und Betriebskosten, soweit sie dem Inkubator unmittelbar zugeordnet werden können.

Die Förderung kann bis zur vollen Höhe der förderfähigen Gesamtausgaben erfolgen. Für die Einrichtung eines Inkubators beziehungsweise die ergänzende Einrichtung eines bestehenden Inkubators können maximal 800.000 Euro gewährt werden. Die Förderung muss mehr als 200.000 Euro je Vorhaben betragen.


Was ist zu beachten?

Zur Antragstellung muss ein Konzept für die Einrichtung beziehungsweise die ergänzende Einrichtung des Inkubators vorgelegt werden. Die Hochschulgründernetzwerke oder Existenzgründungsbeauftragten der Hochschulen sind einzubeziehen.

Bei der Vergabe von Bau-, Dienst- oder freiberuflichen Leistungen sind die für öffentliche Auftraggeber geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen zu beachten. Die Investitionsbank prüft als bewilligende Stelle die Einhaltung des Vergaberechts bei der Verwendung der Fördermittel.


Antragstellung und weitere Informationen

Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt stellt die aktuellen Fördergrundsätze, Informationen zur Vorhabenauswahl sowie sämtliche für die Antragstellung und Abwicklung erforderlichen Informationen bereit. Auszahlungsanträge werden über das Kundenportal der Investitionsbank eingereicht.

ego.-INKUBATOR bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Antragstellung und Förderberatung

Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Die fünf ego.-Programme unterscheiden sich deutlich hinsichtlich Zielgruppen, Fördergegenständen und Antragsverfahren. Die jeweils aktuellen Förderbedingungen, Richtlinien und Antragsunterlagen stellt die Investitionsbank Sachsen-Anhalt bereit.

Bitte informieren Sie sich deshalb vor Beginn eines Vorhabens auf der jeweiligen Programmseite der Investitionsbank über die aktuell geltenden Voraussetzungen und das Antragsverfahren.

Förderberatung der Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Kostenfreie Hotline: 0800 56 007 57

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