Absicherung tragfähiger Finanzierungen, wenn ausreichende bankübliche Sicherheiten fehlen.
Verbürgt werden tragfähige Finanzierungsvorhaben aller Art, z. B. Existenzgründungen, Geschäftsübernahmen, Teilhaberschaften, Investitionen (Bau, Maschinen), Betriebsverlagerungen, Betriebsmittel, Kontokorrentrahmen, Avale und mehr. Nicht verbürgt werden Kredite zur Umschuldung bestehender Bankkredite (Ausnahme: betriebsgerechte Umfinanzierung) und für Sanierungen.
Mit Ausfallbürgschaften für einen Kredit und Garantien für eine Kapitalbeteiligung werden bis zu 80 Prozent des jeweiligen Finanzierungsbetrages abgesichert. 20 Prozent des Risikos trägt die Hausbank. Eine Bürgschaft für ein Einzelunternehmen kann bis zu maximal 2 Millionen Euro betragen. Damit kann ein Kreditvolumen von 2,5 Millionen Euro abgesichert werden. So lassen sich Erfolg versprechende Projekte finanzieren, die sonst wegen unzureichender Sicherheiten der Unternehmen häufig scheitern würden. Die Ausfallbürgschaften der BB sind für Banken und Sparkassen vollwertige Kreditsicherheiten und begrenzen ihr Risiko.
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