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Unterstützung für unsere Wälder: Wir fördern Waldbesitzer bei Waldschutz, Umbau und Klimaschutz – für vitale Bestände und eine nachhaltige Zukunft unter Beteiligung von Bund und EU.

Finanzielle Unterstützung für Waldbesitzende in Sachsen-Anhalt

Gemeinsam den Wald der Zukunft sichern

Die Gesellschaft stellt hohe Anforderungen an den Wald: Er soll der Erholung dienen, dem Klimawandel trotzen, sauberes Trinkwasser sichern, die Artenvielfalt bewahren und nicht zuletzt auch wertvolles Holz produzieren. Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer können diese Mammutaufgabe nicht allein gewährleisten.

Das Land Sachsen-Anhalt bietet deshalb unter Beteiligung des Bundes und der Europäischen Union (EU) gezielte finanzielle Unterstützung bei der nachhaltigen Bewirtschaftung und Pflege Ihres Waldes an. Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht aller aktuellen Förderprogramme sowie die jeweiligen Antragsfristen.

Wichtige weiterführende Fachportale für Ihre Planung:

  • Waldbauliche Grundlagen: Die essenziellen fachlichen Leitlinien und waldbaulichen Grundlagen finden Sie direkt im Waldbauportal.
  • Beratung vor Ort: Die Kontaktdaten der zuständigen Betreuungsforstämter sowie der jeweiligen Revierleiter für eine kostenlose Beratung finden Sie auf den Seiten des Landeszentrums Wald Sachsen-Anhalt unter Betreuungsforstämter.
Übersicht der aktuellen Förderprogramme

Die Waldschutz-Richtlinie unterstützt Waldbesitzende bei der Bewältigung und Vorbeugung von Schäden durch Extremwetterereignisse (wie Sturm, Trockenheit und Hitze) sowie bei der Wiederherstellung von Waldökosystemen.

Was wird gefördert?

  • Bestands- und bodenschonende Räumung von Kalamitätsflächen.
  • Vorbeugung und Bekämpfung von Schadorganismen.
  • Mehrausgaben bei der Aufarbeitung und Räumung von Schadholz.
  • Transport von Nutzholz zu sicheren Lagerplätzen sowie Polterspritzung/-schutznetze.
  • Neuanlage oder Wiederherstellung von Maschinenwegen zur Erschließung von Schadflächen.
  • Anlage von Holzlagerplätzen (Trocken- und Nasslagerplätze) sowie vorbeugender Waldbrandschutz.

Wichtige Hinweise & Beratung:
Waldbesitzende können sich zur aktuellen Schadsituation kostenlos durch den zuständigen Revierleiter des jeweiligen Betreuungsforstamtes des Landeszentrums Wald (LZW) beraten lassen.

Antragstellung & Fristen:

  • Anlage von Holzlagerplätzen & Waldbrandschutz: Stichtagsbezogen zum 01.03. und 09.01. eines jeden Jahres.
  • Alle anderen Maßnahmen: Eine Antragstellung ist fortlaufend möglich.
  • Einreichung: Die Antragsunterlagen sind online unter www.elaisa.sachsen-anhalt.de abrufbar und müssen beim zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) eingereicht werden.

Ziel ist die Erhöhung der Stabilität und Leistungsfähigkeit des Waldes durch naturnahe Pflege- und Bewirtschaftungsmaßnahmen. Gefördert wird die Schaffung arten- und strukturreicher Mischwälder (auch als Folgemaßnahme nach Windwurf, Bruch, Naturereignissen oder Waldbrand). Die waldbaulichen Grundlagen finden Sie im Waldbauportal.

Antragsfristen:

  • Frühjahrsaufforstung: 18.02.
  • Kulturpflege: 31.03. / 30.06. / 31.08.
  • Vorarbeiten & Bodenschutzkalkung: 31.03. / 31.08.
  • Alle anderen Maßnahmen: 30.06. und 31.08. (Herbst- und Frühjahrsmaßnahmen)

Antragstellung:
Abrufbar über das ELAISA-Portal, einzureichen beim zuständigen ALFF.

Gefördert wird die Ausarbeitung von Waldbewirtschaftungsplänen als Grundlage für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung und eine besitzübergreifende Zusammenarbeit (mindestens zwei Akteure im Forstsektor).

Antragsfristen:
15.05. und 31.08. eines jeden Jahres.

Hinweis:
Zugelassene Forstsachverständige können über den Bundesverband freiberuflicher Forstsachverständiger e.V. (BvFF) gefunden werden. Antragsunterlagen stehen im ELAISA-Portalbereit; Einreichung über das ALFF.

Ziel ist die Verbesserung der forstwirtschaftlichen Infrastruktur. Dadurch werden unzureichend erschlossene Waldgebiete für die nachhaltige Bewirtschaftung, die Prävention/Bewältigung von Schadereignissen sowie für die erholungssuchende Bevölkerung zugänglich gemacht.


Antragsfristen & Antragstellung:
Unterlagen über das ELAISA-Portal abrufen und beim zuständigen ALFF einreichen.
Eine Antragstellung ist fortlaufend möglich.

Diese Förderung dient der Überwindung struktureller Nachteile, die insbesondere durch Kleinflächigkeit und Besitzzersplitterung entstehen. Unterstützt wird die überbetriebliche Zusammenarbeit im Rahmen forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse.

Antragsfristen: Stichtag ist der 02.05. eines jeden Jahres.

Ziel der Förderung ist die Erhaltung, der Schutz und die Verbesserung der natürlichen Lebensräume wildlebender Tiere und Pflanzen im Wald (Biodiversität).

Was wird gefördert?

  • Das Belassen von Biotopbäumen (lebenslanger Nutzungsverzicht) und Totholz im Wald.
  • Die Erhaltung von Altholzbeständen durch Verzicht auf Nutzungsmaßnahmen.
  • Die Pflege in Waldlebensraumtypen sowie biotopverbessernde Maßnahmen.

Wichtige Quellen:
Zur Antragstellung ist die Kartieranleitung „Lebensraumtypen, Teil Wald“ des Landesamtes für Umweltschutz (Rubrik Naturschutz) zu nutzen. Dort finden Sie auch die Rechtsquellen zum Naturschutz sowie Hinweise zu NATURA 2000 in Sachsen-Anhalt.

Antragsfristen:
Stichtag ist der 31.01. eines jeden Jahres. Unterlagen über das ELAISA-Portal abrufbar.

Wichtiger Status-Hinweis: Erstaufforstungen werden nicht mehr neu gefördert. Für bereits laufende, früher bewilligte Erstaufforstungen werden die Erstaufforstungsprämie bzw. die Einkommensverlustprämie jedoch weiterhin jährlich ausgezahlt.

Antragsfristen:
Die jährliche Antragstellung für bestehende Verpflichtungen muss bis zum 15.05. des laufenden Jahres erfolgen.

Ihre Ansprechpartner im Ministerium

Referat Wald- und Holzwirtschaft, Forstpolitik, Landesforstbetrieb; Forstliche Förderung

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt
Hasselbachstr. 4
39104 Magdeburg

Tel.: +49 391 567-0
E-Mail: poststelle@mw.sachsen-anhalt.de