Die Niederlassungsbeihilfe unterstützt junge Menschen beim Einstieg in die selbstständige Leitung eines landwirtschaftlichen Betriebs.
Die Niederlassungsbeihilfe soll jungen Menschen die erstmalige selbstständige Leitung eines landwirtschaftlichen Betriebs erleichtern. Ziel sind nachhaltige Unternehmensgründungen, die sich in der Region etablieren. Neben der Begleitung des anstehenden Generationenwechsels sollen Wirtschaftstätigkeiten in den ländlichen Gebieten geschaffen und entwickelt, regionale Wertschöpfung gefördert und Arbeitsplätze vor Ort gesichert oder neu geschaffen werden.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind Personen, die
Einzureichen ist ein Geschäftsplan, der die Ausgangssituation des landwirtschaftlichen Betriebs sowie Zwischen- und Endziele für die Entwicklung des Unternehmens enthält.
Grundsätzlich ist ein erfolgreicher Abschluss in einem anerkannten Agrarberuf und eine mindestens einjährige landwirtschaftliche Fachschule nachzuweisen. Fehlt dieser Nachweis bei der Bewilligung, kann er innerhalb von 36 Monaten nachgeholt werden.
Die Niederlassungsbeihilfe beträgt bis zu 100.000 Euro innerhalb von fünf Jahren und wird in drei Raten ausgezahlt. Maßgeblich sind die gültige Richtlinie und die aktuellen Unterlagen für das Förderprogramm 8501.
Antragstellung und Beratung
Für Beratung, Antragstellung und Bearbeitung ist das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten zuständig, in dessen Dienstbezirk der Betrieb oder das Vorhaben liegt. Die aktuellen Kontaktdaten finden Sie über die verlinkte Übersicht der Ämter.
Ihre Ansprechpartner im Ministerium
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt
Hasselbachstraße 4
39104 Magdeburg
Ines Herm
Telefon: +49 391 567-1867
E-Mail:
Saskia Flamming
Telefon: +49 391 567-1876
E-Mail:
