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Die Niederlassungsbeihilfe unterstützt junge Menschen beim Einstieg in die selbstständige Leitung eines landwirtschaftlichen Betriebs.

Den Generationenwechsel unterstützen

Die Niederlassungsbeihilfe soll jungen Menschen die erstmalige selbstständige Leitung eines landwirtschaftlichen Betriebs erleichtern. Ziel sind nachhaltige Unternehmensgründungen, die sich in der Region etablieren. Neben der Begleitung des anstehenden Generationenwechsels sollen Wirtschaftstätigkeiten in den ländlichen Gebieten geschaffen und entwickelt, regionale Wertschöpfung gefördert und Arbeitsplätze vor Ort gesichert oder neu geschaffen werden.

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind Personen, die

bei der Antragstellung höchstens 40 Jahre alt sind,erstmals einen landwirtschaftlichen Betrieb selbstständig und eigenverantwortlich leiten,Hauptwohnsitz und Unternehmenssitz in Sachsen-Anhalt haben undinnerhalb von 24 Monaten nach der ersten Niederlassung den Antrag stellen.

Einzureichen ist ein Geschäftsplan, der die Ausgangssituation des landwirtschaftlichen Betriebs sowie Zwischen- und Endziele für die Entwicklung des Unternehmens enthält.

Vor der Antragstellung klärenZeitpunkt der erstmaligen Niederlassungberufliche QualifikationBetriebsübernahme oder NeugründungGeschäftsplan mit Ausgangssituation, Zwischen- und EndzielenFristen und erforderliche Nachweise

Grundsätzlich ist ein erfolgreicher Abschluss in einem anerkannten Agrarberuf und eine mindestens einjährige landwirtschaftliche Fachschule nachzuweisen. Fehlt dieser Nachweis bei der Bewilligung, kann er innerhalb von 36 Monaten nachgeholt werden.

Förderhöhe und Auszahlung

Die Niederlassungsbeihilfe beträgt bis zu 100.000 Euro innerhalb von fünf Jahren und wird in drei Raten ausgezahlt. Maßgeblich sind die gültige Richtlinie und die aktuellen Unterlagen für das Förderprogramm 8501.

Antragstellung und Beratung

Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten

Für Beratung, Antragstellung und Bearbeitung ist das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten zuständig, in dessen Dienstbezirk der Betrieb oder das Vorhaben liegt. Die aktuellen Kontaktdaten finden Sie über die verlinkte Übersicht der Ämter.

Zuständiges Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten

Ihre Ansprechpartner im Ministerium

Referat Agrarpolitik, Fördermaßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes, Agrarmarketing

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt
Hasselbachstraße 4
39104 Magdeburg

Ines Herm
Telefon:  +49 391 567-1867
E-Mail: ines.herm@mw.sachsen-anhalt.de

Saskia Flamming
Telefon:  +49 391 567-1876
E-Mail: saskia.flamming@mw.sachsen-anhalt.de