Imkerinnen, Imker und Vereine können verschiedene Förderangebote nutzen. Hier finden Sie einen Überblick und die zuständigen Antragsstellen.
Bienenförderung
Imkerinnen und Imker, die ihren Wohnsitz in Sachsen-Anhalt haben und ihre Bienen in Sachsen-Anhalt betreuen, können nach Artikel 54 ff. der Verordnung (EU) 2021/2115 eine Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse erhalten.
Antragsberechtigt sind der Imkerverband Sachsen-Anhalt e. V., der Verband Buckfastimker Sachsen-Anhalt-Thüringen e. V., Imkervereine sowie Imkerinnen und Imker mit Wohnsitz und Bienenhaltung in Sachsen-Anhalt.
Die vollständigen Voraussetzungen, Maßnahmen und Unterlagen stehen auf der Seite
Weitere Fördermöglichkeiten
Investitionen können unter den Voraussetzungen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms unterstützt werden. Der Antrag ist beim für den Betriebssitz zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten zu stellen. Unterlagen werden zentral über ELAISA bereitgestellt.
Zusammenschlüsse von Imkerinnen und Imkern können nach der Richtlinie Marktstrukturverbesserung Zuwendungen beantragen, wenn sie nach dem Agrarmarktstrukturgesetz in Verbindung mit der Agrarmarktstrukturverordnung anerkannt sind und als Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen gelten. Antragsbearbeitende Stelle ist das
Für Marketing- und Fortbildungsmaßnahmen bestehen gesonderte Angebote. Einzelheiten werden auf der zentralen Agrarmarketing- beziehungsweise Förderseite gepflegt. Beratung zu gemeinsamen Marketingaktionen bietet auch die Agrarmarketinggesellschaft Sachsen-Anhalt.
Lebensräume für Bienen und andere Insekten
Viele Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt wirken sich positiv auf zahlreiche Organismen und damit auch auf Insekten aus. Dazu gehören Blühflächen und Blühstreifen sowie Schon- und Schutzstreifen.
Mit dem Blühstreifenprogramm werden in Sachsen-Anhalt seit 2010 landwirtschaftliche Betriebe gefördert, die Blühstreifen auf Ackerland anlegen. Damit soll sichergestellt werden, dass während der gesamten Vegetationsperiode blühende Pflanzen zu finden sind. Die Blühstreifen bleiben in der Regel fünf Jahre lang erhalten.
In der aktuellen Förderperiode werden mehrjährige Blühstreifen und Blühflächen angeboten. Die Antragstellung erfolgt fortlaufend. Aufrufe zu konkreten Auswahlstichtagen werden regelmäßig über
Ihre Ansprechpartner im Ministerium
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt
Hasselbachstraße 4
39104 Magdeburg
Telefon: +49 391 567-0
E-Mail:
