Die EU-Bienenförderung unterstützt Imker in Sachsen-Anhalt bei Ausbildung, Ausstattung und der Entwicklung ihrer Bienenvölker.
Die Imkerei hat in Sachsen-Anhalt eine große Bedeutung. Bienen liefern Honig, Zusätze für Heilmittel aber auch Bestandteile für die Kosmetik. Noch bedeutsamer ist ihre Rolle für die Landwirtschaft sowie den Obst- und Gartenbau. Durch ihre Bestäubungsleistung sichern Bienen die Erträge vieler Kultur- und Nutzpflanzen. Gleichzeitig helfen sie die Vielfalt in der Natur zu erhalten.
Die Förderung erfolgt aus EU- und Landesmitteln jeweils für ein Förderjahr vom 1. August bis zum 31. Juli.
Förderanträge können fortlaufend bis zum 30. April des Förderjahres gestellt werden.
Wichtiger Hinweis:
Die Anhängerkupplung an der Zugmaschine ist nicht förderfähig.
Antragstellung
Antragsberechtigt sind:
- der Imkerverband Sachsen-Anhalt e. V. sowie weitere auf dem Gebiet Sachsen-Anhalts tätige Imkerverbände für ihre Mitglieder in Sachsen-Anhalt,
- Imkervereine mit Sitz in Sachsen-Anhalt für ihre Mitglieder mit Wohnsitz und Bienenhaltung in Sachsen-Anhalt,
- Imker mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt, die ihre Bienen in Sachsen-Anhalt betreuen.
Die Förderung für Neuimker wird nur gewährt, wenn sie erfolgreich an einem vom Imkerverband Sachsen-Anhalt e. V. anerkannten Neuimkerkurs teilgenommen haben.
Der Kurs muss mindestens auf Ebene eines Imkervereins durchgeführt werden. Als Nachweis genügt eine Teilnahmebestätigung.
Eine Patenschaftserklärung ist nur für minderjährige Jungimker erforderlich. Sie muss bis zur Volljährigkeit, mindestens für einen Zeitraum von zwei Jahren ab erstmaliger Antragstellung gelten.
Antragsunterlagen
Die erforderlichen Antragsunterlagen und das Merkblatt finden Sie im ELAISA-Portal im Bereich „Bienenförderung – FP 9201“.
Ihre Ansprechpartner
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte (ALFF Mitte)
Große Ringstraße 52
38820 Halberstadt
Telefon: +49 3941 671-0
Fax: +49 3941 671-195
E-Mail:
