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Die EU-Bienenförderung unterstützt Imker in Sachsen-Anhalt bei Ausbildung, Ausstattung und der Entwicklung ihrer Bienenvölker.

Imkerei in Sachsen-Anhalt

Die Imkerei hat in Sachsen-Anhalt eine große Bedeutung. Bienen liefern Honig, Zusätze für Heilmittel aber auch Bestandteile für die Kosmetik. Noch bedeutsamer ist ihre Rolle für die Landwirtschaft sowie den Obst- und Gartenbau. Durch ihre Bestäubungsleistung sichern Bienen die Erträge vieler Kultur- und Nutzpflanzen. Gleichzeitig helfen sie die Vielfalt in der Natur zu erhalten.

Förderung für Imker in Sachsen-Anhalt

Die Förderung erfolgt aus EU- und Landesmitteln jeweils für ein Förderjahr vom 1. August bis zum 31. Juli.

Förderanträge können fortlaufend bis zum 30. April des Förderjahres gestellt werden.

Was wird gefördert?Schulungen für Neuimker und Bestandsimker; förderfähig für Imkerverbände und ImkervereineAus- und Fortbildungsmaßnahmen für Bienensachverständige; förderfähig für Imkerverbände und ImkervereineMateriell-technische Ausstattung für den Wissenstransfer und Informationsaustausch im Imkerverband und in den ImkervereinenErrichtung oder Umbau von Lehrbienenständen an maximal acht festgelegten StandortenZukauf von Geräten und Ausrüstungsgegenständen für Neuimker, Bestandsimker und ErwerbsimkerZusätzlich PKW-Anhänger für ErwerbsimkerAnalyse von Honig und BienenwachsWiederauffüllung des Bienenbestandes

Wichtiger Hinweis:
Die Anhängerkupplung an der Zugmaschine ist nicht förderfähig.

Antragstellung

Wer kann Anträge stellen?

Antragsberechtigt sind:

  • der Imkerverband Sachsen-Anhalt e. V. sowie weitere auf dem Gebiet Sachsen-Anhalts tätige Imkerverbände für ihre Mitglieder in Sachsen-Anhalt,
  • Imkervereine mit Sitz in Sachsen-Anhalt für ihre Mitglieder mit Wohnsitz und Bienenhaltung in Sachsen-Anhalt,
  • Imker mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt, die ihre Bienen in Sachsen-Anhalt betreuen.
Voraussetzungen für Neuimker

Die Förderung für Neuimker wird nur gewährt, wenn sie erfolgreich an einem vom Imkerverband Sachsen-Anhalt e. V. anerkannten Neuimkerkurs teilgenommen haben.

Der Kurs muss mindestens auf Ebene eines Imkervereins durchgeführt werden. Als Nachweis genügt eine Teilnahmebestätigung.

Hinweise für minderjährige Jungimker

Eine Patenschaftserklärung ist nur für minderjährige Jungimker erforderlich. Sie muss bis zur Volljährigkeit, mindestens für einen Zeitraum von zwei Jahren ab erstmaliger Antragstellung gelten.

Antragsunterlagen

Dokumente im ELAISA-Portal

Die erforderlichen Antragsunterlagen und das Merkblatt finden Sie im ELAISA-Portal im Bereich „Bienenförderung – FP 9201“.

Zum ELAISA-Portal

Ihre Ansprechpartner

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte (ALFF Mitte)
Große Ringstraße 52
38820 Halberstadt

Telefon: +49 3941 671-0
Fax: +49 3941 671-195
E-Mail: ALFFHBS.poststelle@alff.sachsen-anhalt.de