Operationelle Gruppen entwickeln gemeinsam praxistaugliche Innovationen für Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Gartenbau und Ernährungswirtschaft.
Europäische Innovationspartnerschaften für landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit, kurz EIP-AGRI, bringen landwirtschaftliche Praxis, Wissenschaft, Beratung und Wirtschaft in Operationellen Gruppen zusammen.
Diese Netzwerke entwickeln und erproben innovative Lösungen für eine moderne und nachhaltige Land-, Forst-, Gartenbau- oder Ernährungswirtschaft. Entscheidend ist, dass die Ergebnisse einen praktischen Nutzen haben und in die Betriebe übertragen werden können.
Förderaufruf 2026
Hinweis: Die Frist zur Antragstellung ist abgelaufen. Weitere Anträge können derzeit nicht eingereicht werden.
Im ersten Förderaufruf zum Förderprogramm 8601 standen für praxisorientierte Innovationsprojekte insgesamt 2,25 Millionen Euro zur Verfügung.
Eine Operationelle Gruppe musste aus mindestens drei unabhängigen Partnern bestehen; zwingend beteiligt sein musste ein landwirtschaftlicher, forstwirtschaftlicher oder gartenbaulicher Betrieb.
Die Förderung erfolgte als Projektförderung im Wege der Vollfinanzierung und als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Mehrwertsteuer war nicht förderfähig. Die Erstbewilligung war auf höchstens 500.000 Euro je Projekt begrenzt; die Mindestförderhöhe betrug 50.000 Euro.
Gefördert wurden Personal- und Sachkosten für die Zusammenarbeit und Projektumsetzung. Investitionen wurden in Höhe der auf die Projektlaufzeit entfallenden Abschreibung berücksichtigt.
Projekte konnten für den Zeitraum vom 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2028 beantragt werden. Ein Innovationsdienstleister stand unentgeltlich zur Unterstützung und Beratung zur Verfügung.
Die Frist zur Einreichung von Projektskizzen in Stufe 1 endete am 21. März 2026. Weitere Projektskizzen konnten in diesem Förderaufruf nicht mehr eingereicht werden.
In Stufe 1 wurden die Projektskizzen und ihr Innovationsgehalt bewertet. Die Bewilligungsbehörde sollte bis 30. April 2026 über das Ergebnis informieren. Nach positiver Begutachtung durch einen Fachbeirat konnten die Antragstellenden bis 25. Juli 2026 den eigentlichen Förderantrag in Stufe 2 beim ALFF Süd einreichen.
Auswahl und Bewilligung erfolgen bis zum 18. Dezember 2026; der Förderbeginn ist ab 1. Januar 2027 vorgesehen.
Die Förderrichtlinie wurde am 23. März 2026 veröffentlicht und trat am 24. März 2026 in Kraft. Eine Zuwendung wird erst in Stufe 2, nach Inkrafttreten der Richtlinie und im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel gewährt. Maßgeblich sind die vollständige Richtlinie und das Merkblatt. Für Stufe 2 durften ausschließlich die in ELAISA bereitgestellten Vordrucke verwendet werden.
Beispiele aus Sachsen-Anhalt
Weiterführende Informationen
Die Deutsche Vernetzungsstelle informiert über die Umsetzung von EIP-AGRI in Deutschland und stellt eine
Das EU CAP Network erläutert die
Beratung und Antragstellung
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd (ALFF Süd)
Müllnerstraße 59
06667 Weißenfels
Telefon: +49 3443 280-0
E-Mail:
agrathaer GmbH
Eberswalder Straße 84
15374 Müncheberg
Ansprechpartner: Dr. J. Martin Hecker
Telefon: +49 151 40545502
E-Mail:
Ihre Ansprechpartner im Ministerium
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt
Hasselbachstraße 4
39104 Magdeburg
Raiko Fröhlich
Telefon: +49 391 567-4492
E-Mail:
