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Die Förderung der Dorfentwicklung unterstützt Vorhaben, die Dörfer als attraktive Wohn-, Arbeits- und Lebensorte stärken. Erfahren Sie, welche Maßnahmen gefördert werden und wie der Weg zur Förderung aussieht.

Förderung für lebenswerte Dörfer

Die Dorfentwicklung unterstützt Maßnahmen, die Dörfer nachhaltig stärken und ihre Attraktivität als Wohn-, Arbeits- und Lebensorte erhalten oder verbessern.

Gefördert werden Vorhaben, die zur Entwicklung lebendiger Ortskerne, zur Verbesserung öffentlicher Räume oder zur Sicherung der Lebensqualität beitragen.

Maßnahmen der Dorfentwicklung werden in Sachsen-Anhalt im Rahmen des Förderprogramms LEADER unterstützt.

Die Förderung im Überblick

Was wird gefördert?

Die Förderung der Dorfentwicklung unterstützt Maßnahmen, die zur nachhaltigen Entwicklung ländlicher Gemeinden beitragen. Dazu gehören insbesondere Vorhaben, die

  • Ortskerne stärken,
  • öffentliche Räume aufwerten,
  • ortsbildprägende Gebäude und Anlagen erhalten,
  • die dörfliche Infrastruktur verbessern oder
  • die Lebensqualität im ländlichen Raum langfristig sichern.

Welche Maßnahmen im Einzelnen gefördert werden können, richtet sich nach den jeweils geltenden Förderbestimmungen.

Wer ist antragsberechtigt?

Je nach Fördergegenstand können insbesondere Kommunen, Vereine, Unternehmen oder weitere Träger antragsberechtigt sein.

Welche Voraussetzungen für eine Antragstellung gelten, ergibt sich aus den jeweils gültigen Förderrichtlinien.

So erhalten Sie eine Förderung

Der Weg zur Förderung

Die Förderung der Dorfentwicklung erfolgt in Sachsen-Anhalt im Rahmen von LEADER.

Wenn Sie eine Projektidee umsetzen möchten, wenden Sie sich zunächst an das Management der für Ihre Region zuständigen Lokalen Aktionsgruppe (LAG). Dort erhalten Sie eine erste Beratung und Informationen zum weiteren Verfahren.

Nach positiver Auswahl durch die Lokale Aktionsgruppe kann ein Förderantrag bei der zuständigen Bewilligungsbehörde gestellt werden.

Die wichtigsten SchritteProjektidee entwickelnBeratung durch das zuständige LAG-ManagementAuswahl des Vorhabens durch die Lokale AktionsgruppeAntragstellung bei der zuständigen BewilligungsbehördeUmsetzung des geförderten Vorhabens

Weitere Informationen

Richtlinien und Antragsunterlagen

Weiterführende Informationen zur Förderung der Dorfentwicklung, den Fördervoraussetzungen sowie den erforderlichen Antragsunterlagen finden Sie auf den folgenden Seiten:

  • LEADER/CLLD-Netzwerk Sachsen-Anhalt
    Zentrale Informationsplattform zum Förderprogramm LEADER mit Informationen zum Verfahren, den Lokalen Aktionsgruppen und weiterführenden Hinweisen.
  • Förderung der Dorfentwicklung im ELAISA-Portal
    Aktuelle Förderrichtlinien, Antragsunterlagen und Formulare.
  • Richtlinie LEADER
    Rechtliche Grundlagen der Förderung.
  • Merkblatt EU-Förderung
    Informationen zu Bewilligungsbehörden und dem Antragsverfahren.

Ihre Ansprechpartner im Ministerium

Referat Flurneuordnung, LEADER und andere Aufgaben der ländlichen Entwicklung, ländliches Flächenmanagement, Bodenmarkt

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt
Hasselbachstr. 4
39104 Magdeburg

Ulf Wöckener
Telefon: +49 391 567-1823
E-Mail: poststelle@mw.sachsen-anhalt.de